Windkraftplanung Zu nah am Dorf: Vierherrenborner wehren sich gegen Konzer Windkraftfläche

Vierherrenborn · Windräder müssen mindestens 1000 Meter von Wohngebieten entfernt sein. Die Verbandsgemeinde Konz plant eine Fläche, die deutlich näher an Häusern des Dorfs Vierherrenborn liegen würde. Betroffene Anwohner protestieren.

 In dem Waldstück hinter diesem Hof in Vierherrenborn will die Verbandsgemeinde Konz den Bau von Windrädern ermöglichen. Einige Vierherrenborner wehren sich dagegen, weil die Anlagen zum Teil in weniger als 600 Metern Abstand zu ihren Wohnhäusern errichtet werden könnten.

In dem Waldstück hinter diesem Hof in Vierherrenborn will die Verbandsgemeinde Konz den Bau von Windrädern ermöglichen. Einige Vierherrenborner wehren sich dagegen, weil die Anlagen zum Teil in weniger als 600 Metern Abstand zu ihren Wohnhäusern errichtet werden könnten.

Foto: Trierischer Volksfreund/Christa Weber

Mit dem Auto geht es hinauf auf eine Anhöhe. Von dort zeigen Georg Plitzko und Peter von Wenzlawowicz auf ihren Heimatort Vierherrenborn. „Dort hinten, wo die Fichten stehen, plant die Verbandsgemeinde Konz eine Fläche für Windräder“, sagt Plitzko und deutet auf ein Waldstück, das sich in Blickachse hinter den Häusern abzeichnet. „Wenn das so kommt, hätten diese Räder eine erdrückende Wirkung auf den gesamten Ort.“

Die beiden Männer wären ebenso wie alle Anwohner der Römerstraße besonders betroffen. Denn der Abstand zwischen ihren Häusern und der geplanten Windkraftfläche auf Wiltinger Gebiet beträgt zum Teil weniger als 600 Meter. Deshalb wehren sich Plitzko, von Wenzlawowicz und einige Nachbarn seit zwei Jahren gegen die Konzer Planung. Im Rahmen der üblichen Öffentlichkeitsbeteiligung haben sie schriftlich Einspruch erhoben - erstmals 2016 und erneut im August 2017. Sie fordern größere Abstände zu ihren Häusern. Das schreibe auch das Land in seinem neuen Landesentwicklungsplan (Lep) IV vor. Dort heißt es, es sind Mindestabstände von 1000 Metern, bei mehr als 200 Meter hohen Windrädern von 1100 Metern, zu „reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, zu Dorf-, Misch- und Kerngebieten einzuhalten“. Diese Regel gelte auch für ihre Häuser, argumentieren die Vierherrenborner.

Der Rat der Verbandsgemeinde (VG) Konz hat die Einwände der Hochwälder Nachbarn zurückgewiesen und den Windkraftplan ohne Änderung beschlossen. Die Verwaltung argumentiert, dass die Lep-IV-Abstände für Vierherrenborn nicht gelten. Denn diese seien auf Wohn- oder Mischgebiete bezogen, die in einem Bebauungsplan rechtsverbindlich festgelegt sind. In Vierherrenborn existiere aber kein solcher Plan. Der Ort sei zwar eine „selbstständige politische Gemeinde“, hieß es in den Abstimmungsvorlagen für den Rat. Städtebaulich sei der Ort aber eine Splittersiedlung, „die sich über lange Zeiträume hinweg nach und nach aufgrund einer planerisch nicht kontrollierten und baulichen Entwicklung gebildet hat“. Und Splittersiedlungen seien keine Wohngebiete wie im Lep-Plan beschrieben.

Die Vierherrenborner sehen das anders. Georg Plitzko und Peter von Wenzlawowicz fahren mit der TV-Reporterin durch das Dorf, um dessen besondere Struktur zu zeigen, die der Hauptgrund für das Dilemma ist. „Das Dorf ist sehr langgezogen, das ist natürlich ungewöhnlich“, sagt von Wenzlawowicz. „Aber es ist ganz bewusst so geplant und bebaut worden. Von einer Splittersiedlung kann hier keine Rede sein.“  Ab Ende der 1930er Jahre wurden 42 landwirtschaftliche Höfe angesiedelt. Ihre Lage orientiert sich an den Felder-Grenzen. So entstanden Häusergruppen, die weit auseinander liegen. Per Landesgesetz wurde Vierherrenborn 1954 zum selbstständigen Dorf. „Dies dürfte weit und breit der einzige Ort sein, der eine klare, raumplanerisch gewollte Struktur aufweist“, betont Georg Plitzko.

Dass ihre Argumente in Konz Gehör finden, daran glauben die Vierherrenborner nicht mehr. „Es ist eine Art Windmühlenkampf“, sagt Peter von Wenzlawowicz. Sein Nachbar betont: „Selbst wenn es eine Splittersiedlung wäre, auf die Menschen müssen sie Rücksicht nehmen.“ Deshalb setzt er seine Hoffnung in die sogenannte immissionsschutzrechtliche Prüfung. Die ist für jedes Windrad fällig, bevor es gebaut wird. Geprüft werden mögliche schädliche Folgen für Mensch und Umwelt an jedem Windradstandort. Eine Genehmigung kann dann auch versagt werden. Georg Plitzko sieht vor allem ein Problem: Die geplante Windkraftfläche liege 100 Meter tiefer als der Höhenkamm des Dreikopfs dahinter. Bei Westwind entstünden so eine Art Trichter und ein erhöhter „Schalldruckpegel“, der die Bewohner Vierherrenborns „dramatisch hart“ treffen werde. Von Wenzlawowicz beklagt außerdem, dass in dem Wald auf dem Wilhelmskopf schützenswerte alte Bäume zerstört würden, was seiner Ansicht nach Windräder dort ausschließe. Die Verbandsgemeinde Kell am See sieht keine Möglichkeit, sich für ihre Ortsgemeinde einzusetzen. Er könne aber die Haltung der Vierherrenborner nachvollziehen, sagt Bürgermeister Martin Alten. „Wenn mir ein Windrad zu nah ans Haus gebaut werden soll, spielt es für mich zunächst keine Rolle, wie das baugesetzlich definiert wird.“

Trotzdem sei der Ort nach baugesetzlichen Gesichtspunkten eine Splittersiedlung. Dort nachträglich einen Bebauungsplan aufzustellen hätte laut VG-Mitarbeiter Michael Stüber keine Aussicht auf Erfolg: „Dafür brauchen wir ein gutes städtebauliches Argument.“ Wolle man damit nur die Pläne eines Nachbarn vereiteln, würde dies als „Verhinderungsplanung“ ausgelegt und wäre rechtlich angreifbar. Immerhin sei noch nicht klar, ob am Wilhelms­kopf überhaupt Räder beantragt und genehmigt würden. Michael Naunheim, Pressesprecher der VG Konz, teilt auf Nachfrage mit, dass der VG bislang nur „Überlegungen“ südlich von Pellingen im Anschluss an den vorhandenen Windpark am Dreikopf bekannt seien.

Der Kreisverwaltung Trier-Saarburg liegen für diese Fläche derzeit keine Anträge vor. Auf TV-Anfrage bestätigt die Behörde, die demnächst den Windkraftplan der VG Konz genehmigen soll, dass sie die „städtebauliche Beurteilung“ Vierherrenborns teile. Zu einer Splittersiedlung im Außenbereich gebe der Lep IV keine Mindestabstände vor. Die Verwaltung verweist auf das spätere Genehmigungsverfahren, das für jedes einzelne Rad immissionsschutzrechtliche Mindestabstände festlege. In dem Verfahren könnten die Betroffenen ihre Bedenken vortragen.

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