Windkraftflächen in Randgebieten bleiben umstritten

Konz · Die Verbandsgemeinde Konz hat einen endgültigen Plan, wo sie weitere Windkraftanlagen zulassen will. Übrig sind nach jahrelanger Planung sechs von ursprünglich zehn vorgesehenen Flächen. Dass zu Anwesen in Steinbachweier nur 400 Meter Abstand einzuhalten sind, sorgt bei den Nachbarn in der VG Kell am See für Protest.

Konz. Drei Stunden lang erklärt Anwalt Paul Henseler dem Konzer Verbandsgemeinderat die mehr als 80 Einwände von Behörden, Vereinen, Verbänden, Unternehmen und Privatpersonen gegen die Windkraftpläne der Verbandsgemeinde. Die meisten Anmerkungen thematisieren Mindestabstände, Landschaftsbild oder Artenschutz. Letztlich führt keine der Anmerkungen dazu, dass eine der vorgesehenen Flächen sich verändert oder wegfällt. Die Ratsmitglieder stimmen mehrheitlich dafür, 226 Hektar verteilt auf sechs Gebiete bei Wiltingen, Pellingen und nordöstlich des Konzer Tälchens als Vorrangflächen für Windkraft einzurichten.
"Das ist der finale Beschluss nach einem langen Verfahren", sagt der Konzer Bürgermeister Karl-Heinz Frieden. Die Konzer Verwaltung muss nun das Genehmigungsverfahren bei der Kreisverwaltung anleiern.

Kritik von Nachbarn: Kritik an den Konzer Plänen hagelt es vor allem in der Nachbarverbandsgemeinde Kell am See. Dort fühlen sich die 45 Bürger aus Steinbachweier, einer Satellitensiedlung der Orte Paschel und Hentern, angegriffen. Anwalt Henseler unterstellen sie, befangen und nicht unabhängig zu sein, weil er auch bei dem Anlagenbetreiber Juwi mitarbeite. Zudem sieht die Planung der VG Konz an der Grenze zu dem Weiler nur den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand von 400 Metern zu Häusern im Außenbereich von Siedlungen vor.
"Bei einem Abstand von nur 400 Metern zu einem Windpark befürchten wir eine unerträgliche permanente Geräuschbelästigung", heißt es in einer Anregung aus Paschel. Henseler argumentiert dagegen: Steinbachweier sei kein zusammenhängender Ortsteil, sondern eine Splittersiedlung. Deshalb reiche der gesetzlich vorgegebene Mindestabstand aus. Diese Argumentation greife bei allen Anregungen wegen des Mindestabstands im Außenbereich. Der Rat folgt Henseler und weist die Anregungen zurück. Zur Beruhigung schiebt der Anwalt hinterher, dass ohnehin jedes einzelne Windrad zusätzlich genehmigt werden müsse. Es könne sein, dass Anlagen dort wegen des konkreten Schattenwurfs oder des Lärmpegels gar nicht genehmigt würden.
Artenschutz: Mopsfledermäuse, Rotmilan und Haselhuhn: Laut Anregungen von Naturschützern wurden in benachbarten Bereichen der in der VG Konz geplanten Vorrangflächen sehr viele geschützte Tierarten nachgewiesen - zum Beispiel das Revier eines Rotmilans bei Franzenheim oder eines Uhus bei Hockweiler (beide VG Trier-Land). Für den VG-Rat ist das kein Grund, die Flächen auszuschließen. Henseler liefert das Argument: "Wir können das in dieser Detailliertheit bei der Flächennutzungsplanung nicht prüfen." Die konkreten Untersuchungen seien dann an der Reihe, wenn feststehe, wo einzelne Anlagen hinkommen. Dafür seien die Unternehmen zuständig, welche den Bau der Anlagen beantragen.

Neue Vorgaben auf Landesebene: Dass die Landesregierung die Vorgaben für Mindestabstände zu zusammenhängenden Siedlungen im September auf 1000 oder 1100 Meter, je nach Größe der Anlagen, vergrößern will, tangiert die Planung der VG Konz laut Henseler nicht. "Entscheidungsmaßstab für uns ist das heute geltende Recht, und nicht das, was irgendwann kommen könnte.
Kritik an Kreis: Henseler trägt bei der Sitzung eine ausführliche Stellungnahme der Kreisverwaltung Trier-Saarburg vor, die detailliertere Voruntersuchungen in mehreren Bereichen fordert. Laut Henseler vermischt sie ihre Funktionen als Naturschutz- und Genehmigungsbehörde.

Weiteres Vorgehen: Sobald das Genehmigungsverfahren abgeschlossen ist, ist der neue Flächennutzungsplan der VG Konz rechtskräftig und gültig. Schon jetzt liegen der Kreisverwaltung mehrere Bauanträge für Windräder vor. Ein Rad könnte im bestehenden Windpark Dreikopf hinzukommen, vier Räder sind auf den neuen Flächen bei Pellingen beantragt.Meinung

Großflächiger planen
Die Windkraftplanung in Rheinland-Pfalz ist ein Ärgernis. Dadurch, dass es wenig konkrete Vorgaben vom Land gibt und jede Verbandsgemeinde für sich plant, wird sie nicht nur kompliziert, sondern in Teilen fragwürdig. So kommen bei der Konzer Planung zum Beispiel die meisten Einwände nicht von Bürgern aus der eigenen Verbandsgemeinde, sondern aus der Nachbarschaft in der Verbandsgemeinde Kell am See. Die Menschen dort sind wohl die Hauptbetroffenen von Nachbars Plänen. Direkten Einfluss über Wahlen oder politische Gremien können sie nicht ausüben. Das zeigt eine Schwäche des Verfahrens auf: Die Planung wäre besser auf einer anderen Ebene angesiedelt gewesen, welche die Interessen aller einbezieht. Dann hätten die einzelnen Verbandsgemeinden gleiche Grundlagen übernehmen können, um sie auf ihr Gebiet anzuwenden. Der Knatsch um Steinbachweier hätte sich vielleicht erübrigt. c.kremer@volksfreund.de

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