Prozessauftakt Witwer kommt nicht zum Grab seiner Frau und die Stadt Konz verbietet die Umbettung

Tawern/Konz/Trier · Ein gehbehinderter Mann hat die Stadt Konz verklagt, weil sie ihm nicht erlaubt, seine verstorbene Ehefrau vom dortigen Waldfrieden auf den Friedhof in Tawern umzubetten, wo er problemloser als im unwegsamen Waldgelände die Grabstätte besuchen könnte. Am Mittwoch wird der Fall vor dem Verwaltungsgericht verhandelt.

 Der Waldfrieden in Konz ist ein besonderer Friedhof: In einem naturbelassenen Wald können biologisch abbaubare Urnen im Wurzelwerk der Bäume bestattet werden. Umbettungen, aus welchen Gründen auch immer, sind in dem Konzept nicht vorgesehen.

Der Waldfrieden in Konz ist ein besonderer Friedhof: In einem naturbelassenen Wald können biologisch abbaubare Urnen im Wurzelwerk der Bäume bestattet werden. Umbettungen, aus welchen Gründen auch immer, sind in dem Konzept nicht vorgesehen.

Foto: Jürgen Boie

Gerd Paleczek aus Tawern hat ein Problem: Vor fast genau einem Jahr starb seine Frau nach einer Krebserkrankung. Sie wurde auf dem Friedhof „Waldfrieden“ in Konz-Roscheid beigesetzt. Doch Gerd Paleczek möchte, dass die Urne vom Waldfrieden auf den Friedhof Tawern umgebettet wird. Er ist gehbehindert und kommt auf den unbefestigten Wegen in dem naturbelassenen Wald nach eigener Auskunft nicht zurecht.