Zehn Einjährige sollen in Wiltingen unterkommen

Wiltingen/Kanzem · Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Einjährige greift ab 1. August. Um dem Bedarf gerecht zu werden, wollen Wiltingen und Kanzem in der Kindertagesstätte Wiltingen eine neue Gruppe einrichten. Eine Arbeitsgruppe soll das Angebot umsetzen helfen. Eine Entscheidung in Wawern steht noch aus.

Wiltingen/Kanzem. Die Zeit drängt: Ab 1. August haben nach dem Willen der Bundesregierung auch einjährige Kinder einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Die Ortsgemeinderäte von Kanzem und Wiltingen haben einen Grundsatzbeschluss gefasst, in der Wiltinger Einrichtung diese neue Gruppe mit zehn Plätzen anzubieten. In beiden Räten fiel die Entscheidung einstimmig. Das Votum von Wawern steht noch aus.
Aber wohin sollen die Kinder, wenn die Kindertagesstätte in Wiltingen schon jetzt aus allen Nähten platzt? "Wir denken da an eine Auslagerung dieser Gruppe", sagt der Kanzemer Ortsbürgermeister Dirk Burdjak.
In Wiltingen soll nach Auskunft des Ortsbürgermeisters Lothar Rommelfanger eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des Rates, der Eltern und der Behörden helfen, das Problem zu lösen: "Wir werden uns am 27. Juni erstmals treffen." Der Bedarf sei bereits beim Landesjugendamt und dem Kreisjugendamt angemeldet.
Nach diesem Grundsatzbeschluss könne, so erklärt Rommelfanger, der Träger, die Kita gGmbH in Trier, beim Landesjugendamt einen offiziellen Antrag für eine Ausnahmegenehmigung stellen, die eine solche Gruppe in Wiltingen ermöglicht: "Dann muss bei uns im Kindergarten zusammengerückt werden." Nach einem Jahr muss das Provisorium jedoch enden und eine praktikable Lösung gefunden sein. Ob das die leerstehende Hausmeisterwohnung ist oder ein Anbau am Bürgerhaus, ist noch völlig offen. Ebenso die Kosten. "Vom Land kämen 95 000 Euro, und es gibt einen Kreiszuschuss von 40 Prozent", weiß der erste Beigeordnete der Verbandsgemeinde Konz, Joachim Weber. doth

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