Züchter und Verwaltung einigen sich: Maximal 40 Tiere auf dem Hof

Schweich/Trier · Der Streit zwischen einem Schweicher Hundezüchter und der Kreisverwaltung Trier-Saarburg ist durch einen Vergleich beendet worden. Der Mann hatte bis 2010 rund 100 Tiere auf seinem Hof gehalten. Nach Protesten von Trierschützern ging der Kreis schließlich massiv gegen den Mann vor.

 Beliebter Rassehund: Ein Australian Shepherd. Foto: DPA

Beliebter Rassehund: Ein Australian Shepherd. Foto: DPA

Schweich/Trier. Mitarbeiter des Kreisveterinäramtes, flankiert von Ordnungskräften, erschienen Anfang Dezember 2010 auf dem Anwesen am Schweicher Stadtrand und beschlagnahmten 65 von insgesamt rund 100 Hunden. Die Tiere der Rasse Australian Shepherd wurden zunächst in verschiedenen Tierheimen untergebracht und von dort aus an private Interessenten vermittelt.
Nach Auffassung des Kreisveterinäramts fehlte es den Tieren an Raum und Auslauf, sie seien verschmutzt und nicht angemessen betreut gewesen. Mehrfach hatten Tierschützer auf die Zustände auf dem Schweicher Hof hingewiesen. Die Verwaltung hatte den Halter deswegen angemahnt und ihm eine Frist gesetzt, um den Tierbestand durch Verkäufe zu verringern (Veräußerungsanordnung). Die Züchterlizenz war dem Mann bereits im Sommer 2010 entzogen worden.
Das Zuchtverbot bleibt



Als die Reaktion damals ausblieb, schlugen Veterinäramt, Polizei und Ordnungsamt schließlich am 2. Dezember zu und beschlagnahmten über 60 Tiere. Nur 40 Shepherds wurden dem Halter noch auf seinem Anwesen zugestanden.
Gegen die Beschlagnahmeaktion und das Zuchtverbot legte der Betroffene damals sofort Widerspruch ein, woraus sich ein zweijähriger Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht (VG) Trier entwickelte.
Im Herbst 2012 sollte es dann zur öffentlichen Verhandlung vor dem VG Trier kommen. Der Termin wurde mehrfach angesetzt und wieder verschoben. Doch schließlich endete der Streit ohne richterlichen Urteilsspruch. Auf Empfehlung des VG einigten sich Kreis und Hundehalter stattdessen auf einen Vergleich.
Danach darf der Hundezüchter nur maximal 40 erwachsene Hunde, also Tiere im Alter von mehr als sechs Monaten, auf seinem Hof halten.
Für das Jahr 2013 wird das Züchten von einem Wurf Welpen gestattet. Der genehmigte Bestand von 40 Hunden darf aber durch den Wurf nicht weiter erhöht werden. Dies bedeutet: Welpen müssen bis zum Alter von sechs Monaten verkauft worden sein oder es müssen ältere Hunde abgegeben werden.
Gewerbsmäßiges Züchten und Handeln im größeren Umfang ist bis auf Weiteres nicht gestattet.
Die Beschlagnahmung und der Verkauf von 54 Hunden und elf Welpen im Dezember 2010 sind nicht anfechtbar. Dreiviertel der Kosten für diese Maßnahme in Höhe von 6200 Euro trägt der Kläger. f.k.
Nach Angaben von Thomas Müller, Sprecher der Kreisverwaltung, bleibt der Mann weiter unter Beobachtung. Thomas Müller: "Die vereinbarte Einhaltung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen wird auch zukünftig vom Veterinäramt überwacht werden."

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