Dorferneuerung Schoden und Zemmer werden zu Schwerpunktgemeinden

Schoden/Zemmer/Mainz · (red) Im Rahmen des Dorferneuerungsprogramms 2021 hat Innenminister Roger Lewentz 25 Gemeinden in Rheinland-Pfalz als weitere Schwerpunktgemeinden anerkannt. Dazu gehören auch Schoden (VG Saarburg-Kell) und Zemmer (VG Trier-Land).

Die rund 700 Einwohner große Ortsgemeinde Schoden hat ein Dorferneuerungskonzept aus dem Jahr 1995. Mit der Anerkennung als Schwerpunktgemeinde verfolgt die Gemeinde das Ziel, mit einer Dorfmoderation das Potenzial der verschiedenen Gruppen im Dorf zur Erstellung eines Leitbildes für die künftige Ortsentwicklung zu nutzen. Neben einer Durchgrünung der Ortslage möchte die Gemeinde durch Ankauf und Abriss leerstehender Bausubstanz im Ortskern einen zentralen Treffpunkt schaffen. Durch die bauliche Beratung sollen private Dorferneuerungsvorhaben aktiviert werden, die zu einer Verbesserung des Ortsbildes beitragen. Ein weiterer Schwerpunkt wird in der Schaffung einer Grundversorgungseinrichtung gesehen. Viele Grünmaßnahmen in der gesamten Ortslage, wie die Anlegung eines Dorfgemeinschaftsgartens sollen zur ökologischen Aufwertung des Ortes beitragen. Zur touristischen Entwicklung beabsichtigt die Gemeinde die Anlegung eines innerörtlichen Rundwanderwegs. Dieser Weg soll auch der Einbindung des Altarms zur Saar dienen.

Zemmer besteht neben dem Hauptort aus drei Ortsteilen mit insgesamt rund 3100 Einwohnern. Das Dorferneuerungskonzept stammt aus dem Jahr 1986 und bedarf einer Fortschreibung oder Neuaufstellung. Aufgrund der in allen Ortsteilen vorhandenen kommunalen Infrastrukturen haben sich Gruppen und Initiativen gebildet, um die verschiedenen Aktivitäten der vorhandenen Räumlichkeiten zu koordinieren. Hieraus ist auch die Funktion einer ehrenamtlichen Dorfberaterin entstanden, die diese Aktionen unterstützt. Mit Hilfe der Dorfmoderation sollen die Möglichkeiten zur Schaffung einer zentralen und barrierefreien Dorfmitte genutzt werden, um so das bürgerschaftliche Engagement zu erhalten und weiter zu fördern. Ein weiteres Ziel liegt in der Erhaltung und Weiterentwicklung der ortsbildprägenden Bausubstanz. Hierbei sind die privaten Bauherren gefordert. Ihnen kann mit der Förderung einer qualifizierten baulichen Beratung ein gutes Instrument zur Umsetzung an die Hand gegeben werden. Ein weiteres Ziel ist die Sicherung der dörflichen Grundversorgung und eine Weiterentwicklung im Bereich des Tourismus.

Die Anerkennung als Schwerpunktgemeinde erfolgt für die Dauer von acht Jahren. Um die Innenentwicklung zu stärken, steht den privaten und öffentlichen Bauherrn eine qualifizierte Bauberatung zur Verfügung. Mit der Anerkennung als Schwerpunktgemeinde verpflichtet sich eine Gemeinde, sich der Dorferneuerung im besonderen Maße anzunehmen.

Auch im Förderjahr 2021 ist eine Reservierung eines Sonderkontingentes aus Dorferneuerungsmitteln in Höhe von einer Million Euro für die Bewilligung klimafreundlicher Maßnahmen vorgesehen. Die Fördermittel der Sonderinitiative können von allen Dorferneuerungsgemeinden, auch ohne Schwerpunktanerkennung, beantragt werden. Die Fördermaßnahmen sollen sich nach Möglichkeit auf den Ortskern beschränken und umfassen das nötige Pflanzmaterial sowie die hierzu erforderlichen Nebenarbeiten. Ab sofort können Dorferneuerungsgemeinden außerhalb der für das Bewilligungsjahr 2021 bestehenden Vorlagefrist für kommunale Vorhaben noch für das Programmjahr 2021 Förderanträge zur Realisierung klimafreundlicher Maßnahmen stellen. Förderanträge sind dem Innenministerium bis spätestens 30. November 2021 zur Bewilligung vorzulegen. Die Bewilligung dieser Maßnahmen kann ausnahmsweise mit einer maximalen Zuwendung von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten erfolgen.

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