Konz: Stadtrat beschließt Bebauung im "Schwalbennest"

Nachdem der Stadtrat schon im April vergangenen Jahres im Grundsatz eine Bebauung im so genannten Schwalbennest zugelassen hatte, wurde es in der jüngsten Ratssitzung konkreter. Nachdem die Bürger gehört worden waren, hat das Gremium nun beschlossen, insgesamt drei Reihenhäuser (mit je zwei Wohneinheiten) und fünf weitere Baustellen zuzulassen. Pro Baustelle dürfen maximal zwei Wohneinheiten errichtet werden - sei es als Doppel- oder Einzelhaus. Einem Anwohner wurde gestattet, oberhalb der genehmigten Bebauung auf seinem Grundstück ebenfalls zwei Wohneinheiten zu bauen. Der Fußweg durch das Schwalbennest von der Wiltingerstraße zur Schlesierstraße entfällt. Die Bebauung im Schwalbennest war höchst umstritten; eine Bürgerinitiative hatte sich gegen jegliche Bebauung in dem Bereich ausgesprochen. Die SPD-Fraktion lehnt eine Bebauung nach wie vor ab.

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