Anklage: Feuer gelegt und Katze in Ofen gesperrt

Trier/Konz/Bitburg · Zwölf teils skurrile Delikte legt die Staatsanwaltschaft einem gebürtigen Konzer zur Last: Unter anderem habe er eine Katze in einen Ofen gesteckt. Die Hauptanklage: Er soll in der Wohnung seiner Ex-Freundin Feuer gelegt haben.

Trier/Konz/Bitburg. Schwere Brandstiftung lautet der Hauptvorwurf, den die Staatsanwaltschaft gegen einen 42-jährigen gebürtigen Konzer vorbringt. Der Mann soll in Bitburg, in der Wohnung seiner damaligen Freundin, am 1. Februar 2014 ein Feuer gelegt haben. Die Wohnung ist total ausgebrannt, zwei weitere Wohnungen in dem Mehrparteienhaus in Bitburg waren mehrere Monate unbewohnbar. 30 Menschen mussten das Haus verlassen, eine Katze starb in den Flammen. Den Sachschaden beziffert die Anklage mit 100 000 Euro.
Diese Hauptanklage geht aber ein wenig unter im Vergleich zu den elf weiteren, zum Teil, skurrilen Vorwürfen. Was Staatsanwältin Susanne de Renet vor dem Trie rer Landgericht vorträgt, hört sich nach dem Werk eines Diebes, Tierquälers und Soziopathen an, der zwischen September 2014 und August 2015 seine Nachbarn in Trier-Mariahof terrorisiert hat. Der 42-Jährige hat laut Anklage unter anderem eine Katze in einem Ofen mit Reißnägeln eingesperrt und einen Hund so getreten, dass er über einen Blumenkübel geflogen ist, sagt de Renet. Beide Tiere sollen vor Schmerzen geschrien haben. Die Katze habe sogar einen ganzen Tag in dem Ofen verbracht. Eingeschaltet war das Gerät nicht. Die Polizei musste die Tür des Angeklagten aufbrechen, um das Kätzchen lebendig, aber mit geschwollenen Pfotenballen zu retten. Der Ofen war mit einem Stuhl von außen verbarrikadiert.
Neben diesen Tierquälereien gehen laut Staatsanwaltschaft Diebstähle, Todesdrohungen und andere Delikte wie Beleidigungen auf das Konto des Angeklagten. Er soll aber auch in eine Schale uriniert haben und diese auf den Nachbarbalkon geworfen haben, während dort eine Grillparty lief.
Der Angeklagte selbst erzählt, wie er sich zwischen 2011 und 2012 von seiner langjährigen Freundin getrennt und den Job als Einzelhandelskaufmann verloren hat. Seine psychiatrischen Behandlungen verschweigt er. Am Tag der Brandstiftung sei er zwei Stunden, bevor das Feuer ausgebrochen sei, nach Hause gefahren, sagt der Angeklagte vor Gericht aus. Er habe sich zwar im Schlafzimmer, wo später der Brandherd war, aufgehalten, habe das Feuer aber nicht gelegt.
Auch die Mieterin der Wohnung, die ehemalige Lebensgefährtin des Angeklagten, hat nicht gesehen, wie er das Feuer gelegt hat. "Der war auf einmal weg", sagt sie über den Angeklagten. Was genau passiert ist, wird vor Gericht nicht klar. Wie das Feuer ausgebrochen ist, soll deshalb ein Gutachter am nächsten Verhandlungstag (Donnerstag, 21. Januar) klären.
Die meisten anderen Taten streitet der Angeklagte ebenfalls ab. Einige verharmlost er. Zu den Tierquälereien sagt er: "Ich mag eher Hunde als Katzen." Den Chihuahua habe er mit dem Fuß zur Seite schieben wollen, weil er im Weg gewesen sei. Getreten habe er ihn nicht. "Die hat bestimmt eine blühende Fantasie", sagt er über die Hundebesitzerin.
"Die Katze hat mich geärgert, sie hat meine Wohnung verwüstet", sagt er. Er habe sie nur wegscheuchen wollen.
Psychotisch wirkt der Angeklagte nicht. Einmal legt er seinen Kopf auf den Tisch vor ihm, als würde er schlafen. Zweimal will der Mann aufstehen, gleich drei Justizbeamte springen dann auf, um ihn zu beruhigen. Weil die Gerichtsangestellten mit einem psychotischen Schub rechnen, beobachtet ein Wachmann mehr als üblicherweise die Verhandlung.Extra

 Die Katze hat den Tag im Ofen überlebt, war aber bei ihrer Rettung stark mitgenommen, wie das Bild aus der Gerichtsakte zeigt. TV-Foto: Christian Kremer

Die Katze hat den Tag im Ofen überlebt, war aber bei ihrer Rettung stark mitgenommen, wie das Bild aus der Gerichtsakte zeigt. TV-Foto: Christian Kremer

Foto: (h_ko )

Die Staatsanwaltschaft strebt an, den Mann dauerhaft in einer Psychiatrie unterzubringen. Ein solches sogenanntes Sicherungsverfahren ist eine besondere Verfahrensart der Strafprozessordnung. Es ist vorgesehen, wenn das Strafverfahren gegen den Täter wegen Schuld- oder Verhandlungsunfähigkeit nicht durchgeführt werden kann. Das Sicherungsverfahren ist von vornherein nur auf die Anordnung einer Sicherungsmaßregel gerichtet. Das bedeutet, dass der Angeklagte zur Sicherung der Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden soll. Eine solche Unterbringung nach Paragraf 63 des Strafgesetzbuchs ist immer unbefristet. Sie wird jedoch jährlich durch eine Strafvollstreckungskammer geprüft. Strafvollstreckungskammern bei Sicherungsverwahrungen werden in der Regel mit drei Berufsrichtern besetzt. cmk

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