Briefwahl muss beantragt werden

Konz. (red) Wer seine Stimmen bei den Kommunal- und Europawahlen am 7. Juni per Briefwahl abgeben möchte, muss die Erteilung eines Wahlscheins beantragen. Der Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.

Laut Wahlleitung muss sie die persönlichen Angaben (Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift) des Wahlberechtigten enthalten und vor allem vom Wahlberechtigten persönlich unterschrieben sein.

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