Briefwahl muss beantragt werden
Konz. (red) Wer seine Stimmen bei den Kommunal- und Europawahlen am 7. Juni per Briefwahl abgeben möchte, muss die Erteilung eines Wahlscheins beantragen. Der Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
14.05.2009
, 21:37 Uhr
Laut Wahlleitung muss sie die persönlichen Angaben (Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift) des Wahlberechtigten enthalten und vor allem vom Wahlberechtigten persönlich unterschrieben sein.