Buddeln im Hangrutschgebiet verboten

Konz · Ein Hangrutsch, der sich in den 1960er Jahren in Nittel ereignete, hat den Verbandsgemeinderat Konz in seiner jüngsten Sitzung beschäftigt. Um zu vermeiden, dass es erneut zu schweren Schäden kommt, hat der Rat für eine neue Verordnung für das gefährdete Gebiet gestimmt.

Konz. Bürgermeister Karl-Heinz Frieden leitet den Punkt zur neuen Gefahrenabwehrverordnung für Nittel mit einem historischen Exkurs ein: "Zwischen Weihnachten und Neujahr hat es damals kräftig gekracht", erzählt er bei der Verbandsgemeinderatssitzung am Donnerstag.
Laut einem Gutachten von 2007 der Deutschen Bahn über den Eisenbahntunnel bei Nittel gerieten in den 1960ern 263 000 Kubikmeter Erde und Gestein in Bewegung. Das entspricht etwa dem Volumen, das zwei große Tankschiffe aufnehmen könnten. Die Erdmassen zerstörten nicht nur Straßen und Bahntrasse, sondern auch den Mühlenkomplex Deisermillen auf der luxemburgischen Seite, dessen Überreste noch heute noch zu sehen sind.
Die Ursachen für die Hangrutsche lagen in erster Linie an den Bodenbewegungen im Rahmen des Moselausbaus - rund 3800 Tonnen Erdmassen sind damals abgetragen worden. Durch den Bau der Staustufe Grevenmacher wurde zudem der Grundwasserspiegel angehoben. Auch mit dem Beginn des B 419-Ausbaus im Jahr 1964 wurde das Bodengefüge nachhaltig verändert. Dynamische Belastungen aus Bahnbetrieb und Straßenausbau kamen laut Bahn-Gutachten hinzu.
Der Rutschbereich an der Bahnstrecke wurde repariert, die Verbandsgemeinde Konz setzte eine Gefahrenabwehrverordnung in Kraft. Diese verbietet das Ablagern, Entfernen und Einplanieren von Bodenmassen in dem Hangrutschgebiet. Der VG-Rat hat nun eine aktualisierte Fassung verabschiedet, in der zum Beispiel die alten D-Mark-Beträge durch Euro ersetzt wurden. Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro rechnen. cmk
Extra

Im Rahmen des Ausbaus der Nitteler Grundschule St. Marien zur Ganztagsschule (der TV berichtete) hat der VG-Rat einen Auftrag für Erd-, Beton- und Maurerarbeiten vergeben. Die Arbeiten werden günstiger, als von der Verwaltung kalkuliert: Statt der eingeplanten 181 000 Euro kosten sie 139 000 Euro. 26 258 Euro pro Jahr kostet der Auftrag für ein Reinigungsunternehmen, das künftig in den Verwaltungsgebäuden des Konzer Rathauses putzt. Bürgermeister Karl-Heinz Frieden versicherte, dass jede Ausschreibung mit einer Erklärung ausgestattet ist, die die Unternehmen zur Einhaltung des Tarifs verpflichtet. Karla Kroon (SPD) regte an, zu prüfen, ob sich die Firma tatsächlich an die Tarifverträge halte. Gerade in der Reinigungsbranche seien untertarifliche Löhne gang und gäbe. 18 802 Euro hat der VG-Rat für den Abriss eines privaten Hauses in Temmels freigegeben. Von dem Gebäude sei eine Gefahr für die angrenzenden Anwesen ausgegangen, der Eigentümer sei zahlungsunfähig gewesen. "Wir mussten als Ordnungsbehörde möglichst schnell dafür sorgen, dass solch ein Gebäude wegkommt", sagte Frieden. Der Rat stimmte den überplanmäßigen Ausgaben zu. cmk

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