Bürgern fehlt der Frieden im Konzer Wald

Konz · Seit etwa einem Monat ist der neue Waldfrieden in Konz in Betrieb, und schon gibt es Ärger. Mehrere Bürger haben sich bei der Verwaltung beschwert, weil Auto- und Radfahrer sowie Hundehalter die Ruhe in dem Bestattungswald gestört haben sollen. Es wurde auch schon Müll zurückgelassen.

Konz. "Ich fände es gut, wenn das Gebiet als Friedhof erkennbar wäre. Vielleicht hätten dann auch die Fahrradfahrer und die Hundebesitzer, die ihre Hunde frei laufen lassen, so viel Anstand, dies zu unterlassen." Dieses Zitat stammt aus einer Beschwerde, die bei der Konzer Verwaltung eingegangen ist. Sie bezieht sich auf den im August feierlich eröffneten Waldfrieden - dem Bestattungswald am Konzer Waldfriedhof (der TV berichtete).
Der Autor dieser Zeilen ist nicht alleine. Sogar Autofahrer stören laut einer weiteren Beschwerde die Ruhe im Wald: "Ist das in Ordnung, dass Leute mit dem Auto durch den Wald fahren?" Von der Straße am Sprung aus führen die Autofahrer weit in den Wald, um sich den Friedhof anzuschauen.

Michael Naunheim, Pressesprecher im Konzer Rathaus, hat laut eigener Aussage bei einer Besichtigung kürzlich die Fahrradspuren auf den frisch mit Mulch bedeckten Wegen gesehen. "Auch eine Hundebesitzerin haben wir angetroffen, die ihren Hund frei laufen ließ", sagt er im Gespräch mit dem TV. Zudem hätten Leute achtlos Müll liegen lassen.
Dabei kommt die neue Bestattungsform bisher sehr gut an: Laut Naunheim wurden schon 28 Einzelgrabstellen sowie ein kompletter Baum mit acht Plätzen verkauft. Insgesamt wurden bereits acht Menschen beerdigt.

Weil der Bestattungswald frei zugänglich ist, appelliert die Verwaltung an die Konzer: "Hier sollte sich jeder Besucher des Friedhofes entsprechend der Würde des Ortes rücksichtsvoll und angemessen verhalten." Für die Bürger gibt es Info-Broschüren im Rathaus. Zudem sollen laut Naunheim Schilder an markanten Punkten im Wald aufgestellt werden. So will das Rathaus auf ein angemessenes Verhalten hinweisen. Konkret heißt das laut Verwaltung, dass ein Befahren des Waldes, einschließlich der Forststraßen oder sonstiger Waldwege, mit Fahrzeugen aller Art nicht gestattet ist. Zudem müssen in dem Bereich Hunde an der Leine geführt werden. Waldbesucher werden auch darauf hingewiesen, dass sie keine Abfälle oder Müll hinterlassen sollen.

"Wir hoffen, dass diese Aufklärungsmaßnahmen dazu beitragen werden, dass auch alle Besucher des Bestattungswalds Waldfrieden Konz eine besinnliche Zeit in der wunderschönen, wohltuenden Natur haben werden", sagt Naunheim. Er verweist darauf, dass Revierförster Martin Bee Waldführungen anbietet.
Terminanfragen und Anmeldungen für Führungen sind möglich bei der Friedhofsverwaltung: per E-Mail an
waldfrieden@konz.de oder unter Telefon 06501/83170.Meinung

Ohne Rücksicht keine Ruhe
Mit dem neuen Bestattungswald kommt die Verbandsgemeinde Konz dem Wunsch einiger Konzer Bürger nach neuen Bestattungsformen nach. Doch bringt ein solcher Waldfrieden nichts, wenn Radfahrer, Hundehalter oder andere Waldnutzer keine Rücksicht nehmen. Deshalb ist hier Rücksichtnahme gefragt. Der Konzer Wald ist schließlich groß genug, um das Stück am Konzer Friedhof zu meiden und zum Beispiel woanders mit dem Fahrrad herumzufahren. c.kremer@volksfreund.deExtra

Im Landeswaldgesetz Rheinland-Pfalz (LWaldG) wird geregelt, dass jedermann den Wald zu Erholungszwecken betreten darf. Nach Paragraf 22 Absatz 3 LWaldG ist zum Beispiel Radfahren im Wald nur auf Straßen und Waldwegen erlaubt. Nicht erlaubt ist demnach das Reiten im Wald auf Straßen und Waldwegen mit besonderer Zweckbestimmung - also zum Beispiel Wegen, die explizit als Fußweg markiert sind oder wie im Falle des Waldfriedens als Ruhestätte. Eine darüber hinausgehende Waldbenutzung, wie beispielsweise das Fahren (etwa mit Kraftfahrzeugen oder Fahrrädern) oder Reiten im Wald, sind laut der Konzer Verwaltung nur mit Erlaubnis des Waldeigentümers oder des Forststraßenerhalters gestattet. Der Verein Deutsche Initiative Mountain Bike vertritt den Standpunkt, dass in Rheinland-Pfalz auf allen - zumindest naturfesten - Waldwegen unabhängig von deren Breite das Radfahren erlaubt ist, soweit diese nicht ausdrücklich als Sonderwege für Fußgänger gekennzeichnet sind. cmk

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