Busch wegen Betrugs verwarnt - Amtsgericht spricht Chef der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer schuldig

Trier · Das Amtsgericht Trier hat den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Ruwer, Bernhard Busch, am Dienstag wegen Betrugs schuldig gesprochen und verwarnt. Der 57-Jährige habe Reisekostenerstattungen, die der Verbandsgemeinde zustanden, für sich behalten. Staatsanwalt Ole Nannen hatte ein wesentlich härteres Urteil gefordert.

 Bernhard Busch wurde gestern schuldig gesprochen. Symbolfoto: dpa

Bernhard Busch wurde gestern schuldig gesprochen. Symbolfoto: dpa

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Trier. Bernhard Busch ist seit 1996 Bürgermeister der Verbandsgemeinde Ruwer. Zwei Jahrzehnte hat er die 55 Mitarbeiter starke Verwaltung des kleinen Trierer Nachbarn ohne große Skandale und Konflikte geleitet - bis ein Mitarbeiter ihn im Juli 2015 anzeigte (der TV berichtete mehrmals).
15 Monate sind seit dieser Anzeige vergangen. Sie haben Busch schwer gezeichnet. Sein Auftritt am Dienstag vor dem Amtsgericht Trier ist zwar völlig korrekt, er spricht offen und gefasst, aber Mimik und Körperhaltung zeigen deutlich, wie hart es ihn trifft, auf einer Anklagebank zu sitzen.

Busch räumt alle Vorwürfe ein, die Staatsanwalt Ole Nannen ihm vorliest. In 63 Fällen zwischen 2010 und 2015 hat Bernhard Busch Reisekostenerstattungen erhalten, wenn er in seiner Funktion als Mitglied des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz Sitzungen in Mainz besucht hat. Mal waren es 115 Euro, mal 78, mal 95. Busch hat diese Summen behalten.
Doch er hat diese Fahrten mit einem Dienstwagen der Verbandsgemeinde absolviert. Einem Polo. Für diese ungewohnt kleine Dimension eines Bürgermeister-Gefährts hat Busch oft viel Applaus erhalten. Die Erstattungen hätten auf dem Konto der Verbandsgemeinde landen müssen. Busch hat 15 000 Euro bei der Verbandsgemeinde hinterlegt - obwohl die Summe, die er einbehalten hat, nur zwischen 6000 und 7000 Euro liegt.
Der Bürgermeister versucht vor Gericht, die Lage zu erklären: "Ich habe keinen Gedanken daran verloren." Es sei ihm nie bewusst gewesen, dass er sich falsch verhalte.

Warum hat kein Mitarbeiter der Verwaltung jemals beim Chef angeklopft und darauf hingewiesen, dass hier etwas schiefläuft? Die Beantwortung dieser Frage offenbart ein internes Drama in der Verwaltung der Verbandsgemeinde Ruwer. Denn einer der 55 Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung hat offenbar bereits seit dem Jahr 2000 belastendes Material gegen seinen Chef gesammelt, ohne diesen direkt anzusprechen und zu konfrontieren. Richterin Lübke verlas das Schreiben, mit dem der Mitarbeiter den Bürgermeister m Juli 2015 angezeigt hatte. Darin steht klar, wie lange er das Fehlverhalten seines Chefs schon sieht und missbilligt. Aktiv wird er aber erst 2015 - nach einer erfolglosen Bewerbung um eine Abteilungsleiterstelle.

Staatsanwalt Ole Nannen spricht von "gewerbsmäßigem, systematischem Betrug" und fordert eine Geldstrafe von 220 Tagessätzen zu je 100 Euro. Verteidiger Ammer weist das als abwegig zurück, und auch Richterin Lübke sieht die Lage anders. Sie spricht Busch zwar schuldig, belässt es aber bei einer Verwarnung und einer zur Bewährung ausgesetzten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 100 Euro. Außerdem muss Busch je 2500 Euro an zwei Kindertagesstätten zahlen. "Ich erkenne hier keine systematische, gewerbsmäßige Bereicherung", sagt sie. Dennoch habe Busch falsch gehandelt und müsse sich an seiner besonderen Verantwortung und Vorbildfunktion messen lassen.
Ob beide Seiten das Urteil akzeptieren, steht noch nicht fest.

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