Ehemaliger Arzt soll vor Gericht

Saarburg · Gefährliche Körperverletzung und unbefugte Ausübung der Heilkunde in 60 Fällen werden einem Narkosearzt vorgeworfen, der am Saarburger Kreiskrankenhaus gearbeitet hat. Die Staatsanwaltschaft Trier hat den Mann, der ohne ärztliche Zulassung praktiziert hat, nun angeklagt.

Ehemaliger Arzt soll vor Gericht
Foto: (h_sab )

Saarburg. Die Patientenfürsprecherin des Saarburger Kreiskrankenhauses, Maria Dörr, war geschockt, als vor knapp zwei Jahren bekannt wurde, dass am Saarburger Krankenhaus ein Narkosearzt ohne Zulassung gearbeitet hatte (der TV berichtete). Sie sagte damals: "Die Vorstellung, von einem Arzt behandelt zu werden, der keine Zulassung mehr hat, ist schrecklich."
Die Staatsanwaltschaft Trier hat beim Landgericht nun Anklage gegen den Mann erhoben. Ihm wird gefährliche Körperverletzung und unbefugte Ausübung der Heilkunde in 60 Fällen vorgeworfen. Der Mann soll als angestellter Anästhesist im Juni und Juli 2013 die Patienten bei 60 Operationen betäubt haben, obwohl er gewusst habe, dass seine ärztliche Zulassung widerrufen worden sei. Ohne sogenannte Approbation darf ein Arzt nicht praktizieren.
Obwohl die Betäubungen des Arztes laut Staatsanwaltschaft ohne Mängel waren, klagt sie ihn wegen gefährlicher Körperverletzung an. Laut Leitendem Oberstaatsanwalt Peter Fritzen wird dies damit begründet, dass die Einwilligungen der Patienten in die ärztlichen Eingriffe unwirksam waren. Der Grund: Sie seien nicht über die aberkannte Zulassung informiert worden. Der Narkosearzt arbeitete von Januar 2012 bis Juli 2013 im Saarburger St-Franziskus-Krankenhaus. Die Klinikleitung entließ ihn, nachdem aufgeflogen war, dass ihm die Zulassung endgültig entzogen worden war. Verloren hatte der Arzt die Zulassung aufgrund zweier Vergehen. Wegen Abrechnungsbetrugs war er 2009 zu einer Geldstrafe verurteilt worden. 2011 sah es ein Gericht als erwiesen an, dass er eine Arzthelferin in einer Praxis sexuell belästigt hatte. Die Folge: eine Bewährungsstrafe von einem Jahr.
Das saarländische Landesamt für Soziales widerrief bereits auf die erste Verurteilung hin die Approbation. Begründung: Der Mann habe sich als unwürdig erwiesen, den ärztlichen Dienst auszuüben. Da der Mediziner gegen den Widerruf klagte und diese Klage aufschiebende Wirkung besitzt, verlor er die Zulassung jedoch erst später, und zwar im Juli 2012. Ab diesem Zeitpunkt hätte der Mediziner nicht mehr als Arzt arbeiten dürfen. Darauf hat ihn ein Gericht dann allerdings erst im Mai 2013 hingewiesen.
Laut Leitendem Oberstaatsanwalt Fritzen muss das Landgericht nun entscheiden, ob es die Klage gegen den ehemaligen Narkosearzt zulässt. Ein Termin für die Hauptverhandlung stehe noch nicht fest. Fritzen rechnet mit einem umfangreichen Verfahren mit vielen Zeugen und zahlreichen Akten. Laut Fritzen kann die unbefugte Ausübung der Heilkunde mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden. Der mögliche Strafrahmen bei gefährlicher Körperverletzung liege zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.

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