Justiz Prozess: Rathaus-Mitarbeiter in Konz mit Messer bedroht

Konz · Am Trierer Landgericht läuft seit Montag ein Verfahren wegen eines Falles, der im vergangenen August für Aufsehen in Konz gesorgt hatte: Ein 31-Jähriger hatte laut Staatsanwaltschaft unter anderem einen Mitarbeiter der Konzer Verwaltung mit einem Messer bedroht.

 Symbol Justiz Amtsgericht Landgericht Trier TV-Foto: Friedemann Vetter

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Foto: TV/Friedemann Vetter

Der gebürtige Ägypter habe den Verwaltungsmitarbeiter zwingen wollen, mit ihm in die benachbarte Sparkasse am Konzer Markt zu gehen, um dort Geld abheben zu können. Ein Kollege sei dem Verwaltungsmitarbeiter zu Hilfe gekommen. Der Bedrohte selbst habe den Beschuldigten, der mit dem Messer nach ihm geschlagen habe, mit Fußtritten auf Abstand gehalten.  

Zuvor hatten Sparkassenmitarbeiter dem Angeklagten die Auszahlung eines Geldbetrags verweigert, weil er sich nicht habe ausweisen können. Trotzdem sei der Angeklagte nach dem gewalttätigen Intermezzo in der Verwaltung erneut in die Sparkasse gegangen, heißt es bei der Staatsanwaltschaft. Beim Verlassen der Filiale sei er von Polizisten überwältigt worden. Dabei soll er einem Beamten so fest in die Hand gebissen haben, dass dieser stark blutete und für mehrere Tage dienstunfähig gewesen sei.

Nach seiner Festnahme soll sich der Angeklagte einer Blutabnahme in der Polizeiinspektion Saarburg widersetzt haben. Als er dazu fixiert worden sei, habe er die Polizisten bespuckt. Außerdem soll der Beschuldigte gedroht haben, die Kinder der Polizisten töten und eine Bombe in Saarburg, Trier oder Berlin zünden zu wollen.

Schon zwei Wochen vor den Vorfällen in Konz und Saarburg soll der Beschuldigte am Trierer Kornmarkt einem Mann mit der flachen Hand auf den Hals geschlagen und mit einer kaputten Bierflasche bedroht haben.  

Die dem Beschuldigten vorgeworfenen Taten erfüllen aus Sicht der Staatsanwaltschaft die Straftatbestände der gefährlichen Körperverletzung, der versuchten Nötigung, des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und  der Bedrohung. Alle Taten soll der Beschuldigte im Zustand der Schuldunfähigkeit verübt haben. Die Verhandlung am Landgericht ist deshalb ein sogenanntes Sicherungsverfahren, das  die dauerhafte Unterbringung des 31-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus zum Ziel hat. Ein solches Verfahren ist dann vorgesehen, wenn ein Strafprozess gegen den Angeklagten wegen Schuldunfähigkeit nicht möglich ist.

Am Montag wurde nur die Antragsschrift der Staatsanwaltschaft verlesen. Diese ersetzt in einem Sicherungsverfahren die Anklageschrift.  Für die Verhandlung sind insgesamt fünf Termine angesetzt. Der nächste Verhandlungstag ist am Mittwoch, 14. Februar.

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