Serie Günstige Wohnungen dringend gesucht

Konz/Saarburg/Hermeskeil · Eine Umfrage im Landkreis Trier-Saarburg ergibt, dass auch in mittelgroßen Städten Bedarf besteht. Ein konkreter Vorschlag für den Ausbau ist nur aus einem Ort bekannt.

Bezahlbarer Wohnraum wird knapp. Betroffen sind davon nicht nur die Stadt Trier, sondern auch die größeren Gemeinden im Kreis Trier-Saarburg. Das ergibt eine TV-Umfrage bei allen Verbandsgemeindeverwaltungen im Kreisgebiet. Es wird dabei aber auch deutlich, dass die dörflicher geprägten Verbandsgemeinden das Problem für weniger akut halten als die mit größeren Städten.

Stephanie Nickels, Bürgermeisterin der VG Ruwer, weist auf TV-Anfrage darauf hin, dass das Thema bei der Bauleitplanung in den Ortsgemeinden diskutiert werde. Etwas weiter geht die Debatte in der größten Stadt des Kreises. In Konz will die Politik Investoren dazu verpflichten, beim Bau von Mehrfamilienhäusern einen bestimmten Anteil an Sozialwohnungen zu bauen. Der Stadtrat hat am 30. November mehrheitlich für einen entsprechenden Antrag der CDU-Fraktion gestimmt. Ab einer bestimmten Anzahl von Wohnungen müssten künftig die Bauherren von größeren Häusern einen Teil der Wohnungen nach den Kriterien sozialen Wohnungsbaus errichten. So will die Stadt die Mieten für diese Wohnungen niedrig halten (siehe Info). Die Details soll der städtische Bauausschuss in Konz noch klären – zum Beispiel wie hoch der Anteil sein soll und ab dem Bau wie vieler Wohnungen die Quote greift.

Die Stadt Trier hat bereits eine solche Quote. Sie liegt zurzeit bei 25 Prozent. SPD und Linke würden sie gerne weiter anheben. In Konz schwebt der CDU eine Quote von 15 bis 20 Prozent vor. Vorbild bei der Umsetzung des CDU-Antrags sollen laut dem Konzer Verwaltungssprecher Michael Naunheim Städte in der Größenordnung von Konz sein, nicht Großstädte wie Trier.

Wie viele Sozialwohnungen gibt es im Kreis? In der Stadt Trier gibt es 3822 sozial geförderte Wohnungen. Laut den Verbandsgemeindeverwaltungen sind es im Kreis Trier-Saarburg nur 373. Die meisten davon sind in der Verbandsgemeinde Konz (240), dann folgen die VG Hermeskeil (60), die VG Saarburg-Kell (38) und die VG Trier-Land (35). In der bisherigen VG Kell am See und der VG Schweich gibt es laut den Verwaltungen keine Sozialwohnungen. In der VG Ruwer werden sie laut Bürgermeisterin Nickels nicht erfasst, „da die sachliche Zuständigkeit fehlt“.

Wie viele Menschen haben das Recht auf eine Sozialwohnung? Prinzipiell hat jeder Mensch mit Wohnberechtigungsschein ein Recht, eine Sozialwohnung zu beziehen. Durch den Schein weist der potenzielle Mieter nach, dass sein Einkommen beziehungsweise das seiner Familie niedrig genug ist, um eine Wohnung zu beziehen, die nach den Kriterien sozialen Wohnungsbaus errichtet worden ist. Die Umfrage bei den VG-Verwaltungen ergibt, dass insgesamt im Kreis pro Jahr etwa 180 Wohnberechtigungsscheine ausgestellt werden. 2018 waren es 70 in Konz, 30 in Schweich, 21 in Trier-Land, 20 in Saarburg, 19 in Hermeskeil, 17 in Ruwer und 5 in Kell am See.

Dabei wird fast jeder gestellte Antrag genehmigt – zum Beispiel 19 von 21 in Hermeskeil. Allerdings scheint der Informationsbedarf größer zu sein. So wurden zum Beispiel in Saarburg 20 Scheine genehmigt, aber es gab 50 Anfragen zu dem Thema. Zum Vergleich: Die Stadt Trier genehmigt laut Pressesprecher Michael Schmitz jedes Jahr 1400 bis 1500 Wohnberechtigungsscheine.

Welche Probleme gibt es? Die Wohnberechtigungsscheine sind nach der Ausstellung ein Jahr lang gültig. Überprüfungen gibt es nach dem Einzug in eine Sozialwohnung allerdings nicht mehr. Konkret könnte das zum Beispiel dazu führen, dass ein Student, der während des Studiums am Existenzminimum lebte, eine Sozialwohnung bezieht. Nach dem Studium könnte er theoretisch einen hochdotierten Job in Luxemburg übernehmen und in der Wohnung bleiben, obwohl er mit seinem Gehalt weit über den Einkommensgrenzen liegt.

Einziges Mittel, ihn aus der Wohnung herauszubekommen, ist in Rheinland-Pfalz die sogenannte Fehlbelegungsabgabe. Diese Abgabe können Städte und Verbandsgemeinden verlangen, wenn sich die finanziellen Voraussetzungen von Mietern so verändert haben, dass ihnen die sozial geförderte Wohnung nicht mehr zusteht. In der Praxis wird die Abgabe meist nicht verlangt, weil der Verwaltungsaufwand höher als der Ertrag ist.


Wie beurteilen die Verwaltungen das Verhältnis von Angebot und Nachfrage?
 Der Saarburger Büroleiter Rudolf Klein sagt zum Beispiel, dass die Nachfrage nach Sozialwohnungen größer als das Angebot sei. Auch der Konzer Pressesprecher Michael Naunheim spricht von einer immer größer werdenden Nachfrage. „Gerade für Einzelpersonen ist kaum Wohnraum auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt“, sagt er. Es fehlten Wohnungen in der anerkannten Preisklasse bis 366,60 Euro Kaltmiete. Das bestätigen auch Sprecher der Verbandsgemeinden Schweich und Hermeskeil. Werner Haubrich von der VG Hermeskeil sagt zum Beispiel: „Ein-Familien-Häuser gibt es viele. Es fehlt an 50 bis 60 Quadratmeter großen Wohnungen für ein oder zwei Personen.“

Ähnlich sieht es auch Wolfgang Deutsch von der VG Schweich: „Wünschenswert wären mehr Wohnungen in einem niedrigeren Preisniveau“, sagt er. Diese sollten insbesondere im Erdgeschoss liegen, um auch älteren Menschen die Wohnsituation einfach zu machen.

Für die Verbandsgemeinden Trier-Land und Ruwer und die bisherige VG Kell machen die Verwaltungen in dem Bereich keine Probleme aus. Johanna Fox von der VG Trier-Land sagt: „Die Nachfrage nach freien Sozialwohnungen beschränkt sich auf etwa zwei pro Jahr.“ Es sei davon auszugehen, dass ausreichend finanzierbarer Wohnraum in der VG Trier-Land zur Verfügung stehe.

Für Kell am See gilt laut Werner Mencher dasselbe: Die Mieten in diesem Gebiet lägen teilweise nur gering über den im sozialen Wohnungsbau festgelegten Mietobergrenzen. Es gebe deshalb durchaus noch kostengünstige Wohnungen für Menschen mit geringen Einkommen in der VG.

Die einzige Verwaltung, die die Lage nicht näher beurteilt, ist die VG Ruwer. Bürgermeisterin Stephanie Nickels sagt auf TV-Anfrage zur Situation von Angebot und Nachfrage: „In Anbetracht unserer beschränkten Zuständigkeit liegen uns keine umfassenden Informationen vor, die eine solide Beurteilung zulassen.“

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