Oberverwaltungsgericht urteilt Konzer Rocker unterliegen im Waffenstreit

Koblenz/Konz · Mitgliedern des auch in Konz ansässigen Rockerclubs Gremium MC darf die waffenrechtliche Erlaubnis entzogen werden, auch ohne dass sich die Personen etwas haben zu schulden kommen lassen. Das hat am Donnerstagnachmittag das Koblenzer Oberverwaltungsgericht entschieden und damit eine Entscheidung des Trierer Verwaltungsgerichts bestätigt.

 Ein Polizeibeamter trägt  eine beschlagnahmte Kutte eines Mitgliedes der Rockergruppe «Regionalverband Gremium Motorcycle Club (MC) Sachsen» in Cottbus. (Archivfoto).

Ein Polizeibeamter trägt eine beschlagnahmte Kutte eines Mitgliedes der Rockergruppe «Regionalverband Gremium Motorcycle Club (MC) Sachsen» in Cottbus. (Archivfoto).

Foto: picture alliance / dpa/Patrick Pleul

Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg hatte zwei Mitglieder des Rockerclubs Gremium MC, einem  Sportschützen und einem weiteren MC-Mitglied, die Erlaubnis mit der Begründung entzogen, dass sie bei „szenetypischen Rivalitäten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit“ Gewalt anwenden könnten.

Die beiden Männer seien zwar bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten, argumentierte der zuständige Bereichsleiter, Stephan Schmitz-Wenzel. Für den Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis reiche allerdings die Zugehörigkeit zu einer Rockergruppierung wie dem Gremium MC, den Hells Angels oder den Bandidos bereits aus.

Das Trierer Verwaltungsgericht segnete die Entscheidung in erster Instanz ab. Kurios: In einem ähnlich gelagerten Fall im Rhein-Pfalz-Kreis gab das dortige Verwaltungsgericht Neustadt der Klage statt. Das Koblenzer Oberverwaltungsgericht verhandelte am Donnerstag die Berufungen gegen das Neustädter und das Trierer Urteil zusammen – und gab nach dreistündiger Verhandlung schließlich den Trierer Kollegen recht. Die den Klägern erteilten Erlaubnisse seien zu Recht widerrufen worden, weil es den Männern an der erforderlichen waffenrechtlichen Zuverlässigkeit fehle, entschieden die Richter. Ein Mitglieder  sogenannter Outlaw Motorcycle Gangs wie dem Gremium MC trügen Rivalitäten und Konflikte mit anderen Rockergruppierungen um territorialen und finanziellen Machtzuwachs häufig mit Gewalt aus. Mit einer Entscheidung für die Gruppenzugehörigkeit werde zum Ausdruck gebracht, mit den Regeln dieser Gruppe einverstanden zu sein und ihre Wertvorstellungen zu teilen, so die Koblenzer Richter.

Ähnlich hatte vor zwei Jahren auch das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Die Leipziger Richter urteilten seinerzeit im Fall mehrerer Rocker des Clubs Bandidos, dass ihnen die bayerischen Behörden die Waffenerlaubnis entziehen durften. Dabei sei es unerheblich, ob sie bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten seien. Durch die Strukturen der Rocker könne jedes Mitglied in gewalttätige Kämpfe mit anderen Gruppierungen hineingezogen werden, argumentierten die Leipziger Richter. Dabei bestehe die Gefahr, dass Waffen missbräuchlich verwendet oder anderen überlassen würden.

Der Rechtsanwalt der beiden Konzer MC-Mitglieder, Joachim Streitberger, hatte dagegen argumentiert, dass der hiesige Gremium-Ableger harmlos sei. Seine beiden Klienten hätten weder eine Vorstrafe noch einen Punkt in Flensburg. Wenn man ihnen die Waffenerlaubnis entziehe, käme dies einer Sippenhaft gleich.

Dies sahen die Koblenzer Richter offensichtlich anders. Sie haben keine Revision gegen das Urteil zugelassen. Diese Entscheidung kann allerdings angefochten werden.

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