Konzer Mordprozess muss neu aufgerollt werden

Konz/Trier · Ein skurriler Verhandlungstag endet damit, dass der Prozess um einen mutmaßlichen Mord bei einem Einbruch in Konz vorerst geplatzt ist. Weil die Mitangeklagte krank ist, muss die Verhandlung komplett neu beginnen.

 TV-Foto: Friedemann Vetter

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9 Uhr, Saal 70 im Landgericht Trier. Mehr als 30 Zuschauer sind da, zwei Verteidiger, die Nebenkläger und der Staatsanwalt warten darauf, dass die Vorsitzende Richterin Petra Schmitz mit ihrer ersten Großen Strafkammer den Raum betritt und den Prozess um einem mutmaßlichen Mord während eines Einbruchs in Roscheid fortsetzt. Doch der Auftritt der Richterin fällt kurz aus, denn der Platz neben Strafverteidiger Otmar Schaffarczyk ist leer: Die Mitangeklagte fehlt. Und sie wird an diesem Tag auch nicht mehr kommen. Der Mordprozess muss komplett neu aufgerollt werden.

Als Richterin Schmitz beim dritten Treffen der Kammer, um 14 Uhr, erklärt, dass der Obermedizinalrat des Trierer Gesundheitsamts die Angeklagte für verhandlungsunfähig halte, geht ein Raunen durch den Saal. "Das darf nicht wahr sein", sagt eine Zuschauerin.

Retten, was zu retten ist

"Das ist nicht schön, aber nicht zu verhindern", fährt Schmitz fort. "Wir versuchen nun terminlich zu retten, was noch zu retten ist." Wann der Prozess neu beginnt, ist jedoch noch nicht klar. Dazu sind noch Absprachen zwischen den Anwälten, der Staatsanwaltschaft und der Kammer notwendig. Fest steht aber, dass die Verhandlung wegen der Krankheit der Mitangeklagten nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist weitergeht, die am heutigen Donnerstag ausläuft (siehe Extra).

Die mitangeklagte 37-jährige Frau aus Konz soll dem Hauptangeklagten, ihrem Ehemann, einem 42-jährigen Konzer, empfohlen haben, bei ihrer Ex-Schwiegermutter einzubrechen. Bei der Tat ist der Mann laut Anklage überrascht worden. Um den Einbruch zu vertuschen und fortzuführen, soll er sein 63-jähriges Opfer in ihrem Haus erwürgt haben. Weil der ursprüngliche Tipp für den Einbruch laut Anklage von der mitangeklagten Ehefrau kam, muss sie sich zusammen mit ihrem Mann vor Gericht verantworten. Die Anklage gegen sie lautet aber nicht Mord, sondern Beihilfe zum Einbruch. Weil es sich dabei nicht um ein schwerwiegendes Verbrechen handelt, sitzt sie nicht in Untersuchungshaft wie ihr Ehemann ("Kurzer Auftakt im Mordprozess", TV vom 19. Februar).

Verteidiger Schaffarczyk erklärt am Mittwoch kurz nach 9 Uhr, dass ein ihm unbekannter Bote erst am Dienstagabend eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in seine Kanzlei gebracht habe. Fragen habe er keine beantworten wollen. Ein Arzt in Konz habe seiner Mandantin die Bescheinigung ausgestellt. Die Frau sei demnach
vom 8. bis zum 13. März krankgeschrieben..

Richterin Schmitz reagiert überrascht: "Für uns genügt das in keiner Weise." Sie vertagt die Sitzung zunächst bis 10 Uhr. und später bis 14 Uhr. "Nach unserem Kenntnisstand ist die Angeklagte nicht bei den bekannten Anschriften angetroffen worden", sagt Schmitz beim ersten Versuch, die Verhandlung fortzusetzen.

Erst am Mittag ist die unmittelbar nach dem ursprünglich angesetzten Verhandlungsbeginn eingeleitete Fahndung erfolgreich. Die Polizei findet die Frau laut TV-Informationen in der Kaufland-Filiale im Konzer Zentrum. Die 37-Jährige muss sich dann zwar vom Amtsarzt untersuchen lassen, aber nicht vor Gericht erscheinen.Extra: Gesetzliche Fristen

Die Verhandlungsunfähigkeit der Mitangeklagten lässt den Prozess zu dem mutmaßlichen Mord bei einem Einbruch im Konzer Wohnviertel Roscheid vorerst platzen. Das liegt an Paragraf 229 der Strafprozessordnung. Dieser schreibt vor, dass eine Hauptverhandlung höchstens drei Wochen lang unterbrochen werden darf. Erst wenn es schon zehn Verhandlungstage gab, ist eine einmonatige Pause erlaubt. Bei dem Konzer Fall gab es erst einen Verhandlungstag am 18. Februar. Dieser liegt am heutigen Donnerstag drei Wochen zurück.

Eine zweite Frist besagt, dass nach höchstens sechs Monaten Untersuchungshaft die Hauptverhandlung beginnen muss. Wenn der Konzer Mordprozess neu beginnt, wird diese Frist überschritten. Denn der Hauptangeklagte sitzt seit dem 20. August 2015 in U-Haft. Sechs Monate waren am 21. Februar vorbei. Deshalb muss das Oberlandesgericht Koblenz über die Haftfortdauer entscheiden. Staatsanwalt Wolfgang Barrot sieht darin kein Problem. Die Verhandlungsunfähigkeit der Mitangeklagten sei schließlich "kein Versäumnis der Justiz". cmk

So ist der Prozessauftakt am 18 .Februar gelaufen.

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