Konzer Schläger sollen jahrelang ins Gefängnis

Einmal etwas mehr, einmal etwas weniger als drei Jahre Haft stehen den beiden 21-Jährigen bevor, die im Februar ein Konzer Ehepaar auf offener Straße angegriffen haben. Das Amtsgericht Trier verurteilte sie am Montagnachmittag.

Konz/Trier. Sie müssen wieder ins Gefängnis: Die beiden bereits mehrfach vorbestraften 21-jährigen Konzer, die im Februar ein Ehepaar auf offener Straße in der Saar-Mosel-Stadt angegriffen haben (der TV berichtete), wurden am Montag vom Trierer Amtsgericht zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Staatsanwältin plädiert auf höhere Strafen



Der Angreifer, der den Mann an der Brust verletzt und im Gerangel der Frau einen Finger gebrochen hatte, muss wegen gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung für drei Jahre und neun Monate hinter Gitter.

Sein gleichaltriger Kompagnon erhielt wegen Nötigung und Beleidigung eine Haftstrafe von zwei Jahren und elf Monaten. Damit folgte das Gericht unter Vorsitz von Richter Thomas Becker nicht ganz den Vorstellungen der Staatsanwaltschaft Trier. Staatsanwältin Kristina Speicher hatte für beide Angeklagte eine Strafe von mehr als drei Jahren gefordert. Da das Gericht jedoch einen der beiden Angreifer von der Mittäterschaft an den Körperverletzungen freigesprochen hatte, kam es zu den unterschiedlich hohen Strafen.

Verteidiger fordern ein mildes Urteil



Die Verteidiger der beiden Verurteilten, Otmar Schaffarczyk und Sven Collet, hatten zuvor in ihren Plädoyers um ein mildes Urteil gebeten. "Hier sind die Falschen aufeinander getroffen, ein Wort gab das andere", sagte Schaffarczyk, Verteidiger des Angeklagten, der den Konzer mit einem scharfen Gegenstand verletzt hatte. Zudem, so Schaffarczyk weiter, könne sein geständiger Mandant noch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden.

Das Gericht jedoch wandte wegen der langen Vorstrafenregister und negativer Sozialprognosen in beiden Fällen Erwachsenenstrafrecht an. "Hier ist nichts mehr zu erziehen", sagte Staatsanwältin Speicher. Richter Becker bezeichnete den zu einer kürzeren Haft Verurteilten gar als einen "gewissenlosen, brutalen und sozial verwahrlosten Aggressionstäter". Gegen ihn liefen zurzeit noch weitere Verfahren. Überhaupt seien die beiden Angeklagten "aus dem Holz derjenigen geschnitzt, für die die Sicherheitsverwahrung geschaffen wurde".

Das Geständnis des einen wertete Becker als "pauschal" und "halbherzig". Zudem sei er nicht bereit gewesen, zur vollständigen Aufklärung des Vorfalls beizutragen. Auch den Drogenkonsum habe er übersteigert dargestellt - eine Einschätzung, die Richter Becker aus der vorherigen Zeugen-Vernehmung eines bei der Verhaftung involvierten Justizvollzugsbeamten, einer Staatsanwältin und der Freundin eines Angeklagten schlussfolgerte.

Rechtsanwälte prüfen Rechtsmittel



"Die beiden angegriffenen Konzer waren die einzigen, die auf die Falschen getroffen sind", sagte Becker.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Schaffarczyk und Collet wollen nun mit ihren Mandanten prüfen, ob und welche Rechtsmittel sie einlegen.

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