Katastrophenhilfe Verwaltung eröffnet Spendenkonto für Unwetteropfer aus Konz

Konz · Wer den in Könen, Tawern und im Tälchen helfen möchte, kann ab sofort Geld spenden. So will das Rathaus gezielt die Unwetteropfer aus der Verbandsgemeinde Konz unterstützen.

Konzer Verwaltung bittet um Spenden für Unwetteropfer
Foto: TV/Agentur Siko

Hunderte Menschen in Konz-Könen, Tawern und im Konzer Tälchen haben Schäden an ihren Häusern oder ihrem Hab und Gut. Schuld ist das extreme Wetter der vergangenen Wochen. Vor allem in der Nacht zum 1. Juni, aber auch fünf Tage danach wurden viele Keller, Garagen, Betriebe und Wohnungen überflutet. Viele der Betroffenen sind nicht versichert, deshalb hat der Verbandsgemeinderat Konz am 7. Juni einen Appell verabschiedet, den Regenopfern in der Verbandsgemeinde Konz schnell und unbürokratisch zu helfen. Gestern hat das Land angekündigt, 3,5 Millionen Euro für die Betroffenen bereitzustellen.

Bei der Konzer Verwaltung heißt es nun: „Es ist absehbar, dass diese Nothilfe für Betroffene ohne genügend Versicherungsschutz nicht reichen wird.“ Angesichts der Ausmaße der Schäden – vor allem die Eifel wurde mehrfach von Unwettern getroffen – ist diese Aussage gut nachzuvollziehen. Schon für die Orte in der VG Konz wird es mit diesem Betrag eng. So hatten alleine die Könener in ihrem Stadtteil bei einer privat organisierten Versammlung von Unwetteropfern Schäden in Höhe von einer Million Euro zusammengetragen (der TV berichtete). Der Ortsvorsteher des Konzer Tälchens, Dieter Klever, ruft indessen auch die Menschen aus Niedermennig und Obermennig auf, ihre Schäden registrieren zu lassen. Um allen Opfern vor Ort besser helfen zu können, hat der VG-Rat deshalb nicht nur an die Landesregierung appelliert, sondern auch einstimmig die Einrichtung eines Spendenkontos beschlossen. Die Ratsmitglieder haben ihr Sitzungsgeld auf das Spendenkonto eingezahlt. So sind laut Verwaltungssprecher Michael Naunheim 1140 Euro zusammengekommen. Er sagt: „Ziel ist es, den Betroffenen eine unbürokratische Hilfe zur Verfügung zu stellen.“ Die Verwaltung will bei der Verteilung der Spenden an Hilfsbedürftige die Verantwortlichen der Ortsgemeinden und Stadtteile miteinbeziehen.

„Damit die Spender ihre Spenden steuerlich geltend machen können, hat das Finanzministerium Nachweis-Erleichterungen ermöglicht“, erläutert Naunheim. „Dadurch muss die Verwaltung auch keine Spendenquittungen für Spenden, die bis zum 30. September auf dieses Sonderkonto eingezahlt werden, ausstellen.“ Für die Geltendmachung der Spende in der Steuererklärung genügt es, dass den Spendern der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes (zum Beispiel Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder Ausdruck bei Online-Banking) vorliegt.

Gespendet werden kann ab sofort auf eines der nachfolgenden Konten der Verbandsgemeindekasse Konz:
Sparkasse Trier
IBAN: DE69 5855 0130 0090 0001 00
BIC: TRISDE55XXX
Volksbank Trier
IBAN: DE21 5856 0103 0001 2030 02
BIC: GENODED1TVB
Wichtig ist, beim Verwendungszweck das Stichwort „Spende Starkregenereignis“ anzugeben.

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