Konzer wegen Drogenhandels zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt

Trier · Das Landgericht Trier hat gestern einen Mann mit Wohnsitz in Konz zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der 36-Jährige soll in vier Fällen mit Drogen in nicht geringer Menge und in fünf Fällen gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln gehandelt haben.

Der Angeklagte sitzt zwischen seinen zwei Verteidigern und schaut optimistisch in Richtung der wenigen Zuschauer im Gerichtssaal. Er blickt in die Richtung zweier Freunde und reckt seinen Daumen in die Höhe. Kurz zuvor hatte sich die Große Strafkammer zurückgezogen, um über einen letzten Beweisantrag der Verteidigung zu beraten. Der wird wenig später zurückgewiesen. Dann werden noch einige Formalia abgehandelt, bevor Staatsanwalt Wolfgang Barrot für sein Plädoyer aufsteht. Er sieht es als erwiesen an, dass der 36-Jährige in vier Fällen mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und in fünf Fällen gewerbsmäßig mit Drogen gehandelt habe. Außerdem soll der Mann unerlaubt Medikamente zu Dopingzwecken besessen haben. Er fordert, den Konzer zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten zu verurteilen. Eine Forderung, der sich im Urteil auch das Gericht anschließen wird. Verteidiger Christoph Rühlmann argumentiert dagegen. Er weist noch mal auf die problematischen Zeugenaussagen hin, die dieses Verfahren ins Rollen gebracht haben. "In dem Verfahren steht Aussage gegen Aussage. Deshalb ist das Gericht gehalten, die Glaubwürdigkeit der Zeugen besonders sorgfältig zu beurteilen", sagt der Rechtsanwalt. Er räumt für seinen Mandanten ein, dass dieser gelegentlich mit Drogen gedealt habe. "Er ist Drogenkonsument und als solcher natürlich in der Trierer Drogenszene auch bekannt." Widersprüchliche Aussagen Für Rühlmann ist klar, dass die Schilderungen der Kronzeugen B. und J. zu vier Geschäften mit insgesamt sieben Kilogramm Marihuana falsch sind. "Der Angeklagte hat keine Geschäfte im Kilobereich abgewickelt. Weder konnte bei ihm eine größere Menge Geld sichergestellt werden, noch lebte er in Wohlstand." Bs. Motiv sei für die Falschbeschuldigung sei klar: Er wolle sich an dem Angeklagten rächen, weil dieser ein Verhältnis mit Bs. Frau hatte. Und auch J. habe sich wiederholt in Widersprüche verzettelt. Eine Argumentation, der sich das Gericht nicht anschließen kann. "Sie haben in der Trierer Drogenszene kräftig mitgemischt", sagt Petra Schmitz, die Vorsitzende der Strafkammer, bei der Urteilsbegründung. Möglicherweise habe B. sich zwar an dem Angeklagten mit seiner Aussage rächen wollen. Aber daraus auf eine Falschbelastung zu schließen, sei aussagepsychologisch nicht zwingend. Das Gericht hat zwei Teilgeständnisse des Angeklagten strafmildernd berücksichtigt. Gegen das Urteil ist noch eine Revision möglich.

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