Landesamt gibt Stoffe für Wellener Stollen frei

Wellen · Das Landesbergbauamt hat die ersten beiden Stoffe genehmigt, die die Trierer Kalk-, Dolomit- und Zementwerke (TKDZ) in den Berg bringen dürfen. Dabei handelt es sich um Gipskartonplatten und Erdaushub. Der Verein Sauberes Wellen und die Ortsgemeinde bleiben skeptisch.

Wellen. Kurz vor der 88. Barbara-Feier in Wellen am 30. November, dem Fest zu Ehren der heiligen Barbara, der Schutzpatronin der Bergarbeiter, macht das Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) ernst. Die TKDZ GmbH darf den Josefstollen mit Gipskartonplatten und Erdaushub abstützen. Die Bergbaubehörde hat Ende Oktober mehrere Sonderbetriebspläne des Unternehmens genehmigt, die das Einbringen der Abfallstoffe regeln.
"Es geht nicht darum, Abfall zu verwerten", erläutert Thomas Dreher, Geologiedirektor beim Landesamt für Geologie und Bergbau. Der sogenannte Bergversatz - das Abstützen von Stollen mit bergfremdem Material - sei aus Sicherheitsgründen nötig. "Gutachten belegen, dass Teile der alten Abbaubereiche einsturzgefährdet sind", sagt Dreher."Einbruch der Stollen verhindert"


Mithilfe der Gipskartonplatten und des Bodenaushubs sollen einsturzgefährdete Bereiche abgestützt werden. Nur so könne für die Sicherheit der Mitarbeiter gesorgt und ein Einbruch der Stollen verhindert werden, betont Dreher."Gipskartonplatten dürfen nur verwertet werden, weil in Wellen ohnehin Gips unter Tage zu finden ist", erklärt er. Der Bodenaushub, der nach Wellen gebracht werde, unterliege strengen gesetzlichen Grenzwerten, die deutlich unter denen für Hausmüll liegen.
Ein akkreditiertes Labor überprüft zudem laut LGB jede angelieferte Charge. Um welches Labor es sich handelt, will TKDZ-Geschäftsführer Wolfgang Hirzi nicht preisgeben. "Es ist eines der anerkanntesten akkreditierten Labore überhaupt", sagt er. Die Proben aus den Lieferungen werde kein Mitarbeiter der TKDZ, sondern zertifiziertes Personal entnehmen. Jede Charge werde überprüft, etikettiert und mit Fotos dokumentiert, erläutert Hirzi. "Das ist eine äußerst sorgsame Einbringung." Näheres zum Zeitfenster könne er derzeit noch nicht sagen. Sein Büro stehe aber für jeden offen, der Fragen zur TKDZ habe.
Die Mitglieder des Bürgervereins Sauberes Wellen, der sich gegen die Pläne der TKDZ-Geschäftsführung zur Wehr setzt, bleiben trotz der demonstrativen Transparenz skeptisch. "Mit der Genehmigung öffnet das LGB die Büchse der Pandora", meint Harro von Lieres, Sprecher des Bürgervereins. Er vermutet, dass immer weitere Stoffe hinzukommen werden. Besonders wichtig sei, dass das kontrollierende Labor hundertprozentig unabhängig sei. Außerdem bleibe das logistische Problem im Dorf nicht geklärt. Sobald das Einbringen von Abfall in den Stollen genehmigt werde, rollten zusätzliche Laster durch den Ort. Das belaste besonders die Anwohner der Josef-Schnuch-Straße und der Waldstraße.
Auch Ortsbürgermeister Hans Dostert setzt seinen kritischen Kurs fort. "Der Gemeinde ist von der Genehmigung nichts bekannt", sagt er dem TV. Dabei sei mit dem Unternehmen vereinbart gewesen, dass die Gemeinde informiert werde, sobald sich etwas tue. Dostert will zudem weiter gerichtlich gegen die TKDZ vorgehen (siehe Extra).Extra

In Bezug auf die abgewiesene Klage der Gemeinde gegen das Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) (der TV berichtete) hat Ortsbürgermeister Hans Dostert laut eigener Aussage den Gemeinderatsmitgliedern empfohlen, für eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht zu stimmen. Die Gemeinde hatte beim LGB Widerspruch gegen den Hauptbetriebsplan eingelegt. Diesen Widerspruch hat das Trierer Verwaltungsgericht am vergangenen Donnerstag abgelehnt. Jetzt hat die Gemeinde noch 14 Tage Zeit, sich über die Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht zu beschweren. Die nächste Gemeinderatssitzung ist für den 19. November geplant. Spätestens dann müsste die Gemeinde eine Entscheidung über das weitere Vorgehen treffen. Neben dem verwaltungsrechtlichen Verfahren läuft auch ein zivilrechtliches gegen die TKDZ beim Trierer Landgericht. Das Gericht hat zusätzliche Gutachten angefordert, um zu klären, ob Verträge zwischen der Gemeinde und dem Unternehmen das Einbringen von Abfall unter gemeindeeigenen Grundstücken verbieten. Die Beweisaufnahme läuft. Wann eine Entscheidung fällt, ist noch unklar. cmk

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