Gericht Landgericht Trier: Haftstrafe für Attacke mit Eisenstange

Trier · Wegen gefährlicher Körperverletzung hat das Landgericht Trier einen 34-Jährigen  zu vier Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Er hatte seine ehemalige Lebensgefährtin bei einem Angriff schwer verletzt.

Landgericht Trier: Haftstrafe für Attacke mit Eisenstange
Foto: dpa/Uli Deck

Der Angeklagte, sonst ein Freund vieler Worte und großer Gesten, ist nach der Urteilsverkündung auffallend still:  Vier Jahre und zehn Monate Freiheitsstrafe wegen des Angriffes auf seine ehemalige Lebensgefährtin verkündet die Vorsitzende Richterin Petra Schmitz am Donnerstag. Die Entscheidung  der Trierer Schwurgerichtskammer ist der Schlusspunkt nach einer langen Beweisaufnahme, die Ende November 2018 begonnen hatte.

Zunächst lautete die  Anklage auf versuchten Totschlag. Nach sieben Verhandlungstagen steht für die höchste Trierer Strafkammer die Schuld des Angeklagten fest. Allerdings geht das Gericht nun von gefährlicher Körperverletzung und nicht mehr von versuchtem Totschlag aus. Mit ihrem Urteil bleibt die Kammer unter dem Antrag von Oberstaatsanwalt Eric Samel. Er hatte zuvor sechseinhalb Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung  beantragt. Der Tatbestand sei im Sinne der Anklage  bewiesen.

Samel: „Wenn man immer so eine Beweislage hätte, dann wäre das schon angenehm.“ Tatsächlich gab es in den sieben Tagen eine Fülle von Zeugenaussagen: Mehrere Nachbarn, die den Angeklagten mit Stange hatten ankommen sehen. Der kleine Sohn des Angeklagten, der verzweifelt  „Mama tot“ gerufen hatte. Bekannte des Angeklagten, die sich kurz vorher entfernt hatten, weil ihnen Böses schwante. Und dann war da noch die unter einer Matratze versteckte Stange mit Spuren vom Angeklagten und der Frau.

Verteidiger Christian Hölzer hatte hingegen auf Freispruch plädiert. Aus Hölzers Sicht sei der in der Anklage enthaltende Tatbestand  nicht nachgewiesen worden. Dabei stützt sich der Verteidiger insbesondere auf die Aussagen des Opfers im Verlauf der Beweisaufnahme. Obwohl sie im Verfahren als Nebenklägerin auftrat, hatte sie belastende Aussagen aus dem Ermittlungsverfahren im Hauptverfahren widerrufen und versucht, den Angeklagten zu entlasten.

Eine ähnliche unglaubhafte  Kehrtwende vollführte ihre Halbschwester (der TV berichtete). Im Moment der Attacke hatte diese Zeugin  noch mit ihrer Halbschwester telefoniert. Was dann geschah, schilderte sie in der polizeilichen Vernehmung so: „Ich hörte zwei Schreie – ,Aua! Aua!‘ – dann war das Gespräch beendet.“ Vor Gericht wollte sich die Zeugin daran wie auch an weitere frühere Aussagen  nicht mehr erinnern können. Nach Angaben des Oberstaatsanwalts wartet auf sie nun ein Verfahren wegen Falschaussage.

In der Urteilsbegründung geht Vorsitzende Schmitz von folgendem Ergebnis der Beweisaufnahme aus: Am  2. Juni 2018 gegen 15 Uhr war der Angeklagte in die Wohnung seiner ehemaligen Lebensgefährtin (37) in Trier-Feyen gestürmt. Begleitet wurde er von seinem Vater. Im Flur traf er auf sie und stieß sie zu Boden.  Dann schlug er ihr mit der Stange auf den Kopf und stellte anschließend noch seinen Fuß auf ihren Kopf. Dass der Angeklagte dann freiwillig seinen Angriff abbrach, die Bewusstlose  aufs Bett trug und dort mit Wiederbelebungsversuchen begann, hat ihn nun vor einer Verurteilung wegen versuchten Totschlags bewahrt. Strafrechtlich war sein Vorgehen nämlich ein sogenannter Rücktritt vom Versuch (hier vom versuchten Totschlag).

Es bleibt die „lebensgefährliche Behandlung“ mit der Eisenstange, die den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung erfüllt. Mehrere Stunden lang lag die Verletzte danach im Koma, und Hirnblutungen beeinträchtigten noch Wochen später ihr Gehvermögen. Aber warum wollte sie den Mann plötzlich entlasten? Dazu Vorsitzende Schmitz: „Über ihre Gründe kann sich jeder seine eigenen Gedanken machen.“ Sollte der Angeklagte später aber in die Familie zurückkehren, wäre das für die Frau ein enormes Risiko. Und die Kinder würden der Familie dann voraussichtlich vom Jugendamt entzogen.

Erklärungen geben die Beteiligten am Donnerstag nicht ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Hölzer sagt auf Frage des TV: „Ich schließe eine Revision allerdings nicht aus.“

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