Missbrauchstäter zu Sicherungsverwahrung verurteilt

Trier · Ein 68-Jähriger Iraner aus Konz ist vom Trierer Landgericht wegen Kindesmissbrauch zu Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Der Mann wurde vor zwei Jahren bereits zu einer achtjährigen Haftstrafe verurteilt. Das genügte dem Bundesgerichtshof jedoch nicht.

Allerdings verhängte das Gericht damals keine Sicherungsverwahrung. Das bemängelte der Bundesgerichtshof und verwies den Fall an das Gericht zurück.

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