Mord an Konzer Rentnerin: Es bleibt bei lebenslänglich für den Täter

Trier/Konz · Das Urteil im Konzer Mordprozess vom Juli des vergangenen Jahres gegen den Hauptangeklagten ist rechtskräftig. Das Landgericht hat laut Pressemitteilung des Trierer Amtsgerichts die Revision des Verurteilten verworfen.

Der Mann war 2016 wegen Mordes in Tateinheit mit Wohnungseinbruchdiebstahls zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der damals 40-Jährige im August 2015 die Ex-Schwiegermutter seiner Ehefrau getötet hatte , als er in deren Haus im Konzer Wohngebiet Roscheid eingestiegen war. Er habe den Einbruch vertuschen wollen, hieß es damals in der Urteilsbegründung. Deshalb habe er die Frau erwürgt, nachdem diese ihn auf frischer Tat ertappt habe. Die Schwurgerichtskammer wertete diese Verdeckungsabsicht als ein Mordmerkmal, deshalb die lebenslängliche Freiheitsstrafe.

Das Gericht sah das Vorgehen des Täters nach dem Mord zudem als Beleg für dessen planvolles Vorgehen an: Er hatte die Leiche der 63-jährigen Rentnerin mit Fettlöser eingesprüht, um Spuren zu vernichten, und einen Rucksack mit Beweisen in die Mosel geworfen.

Das Landgericht Trier hatte die mitangeklagte Ehefrau im gleichen Prozess wie ihren Mann ursprünglich zu einer zweieinhalbjährigen Haftstrafe wegen gemeinschaftlichen Einbruchdiebstahls verurteilt. Sie habe ihm die Informationen über den Tatort geliefert und sich so mitschuldig gemacht, lautete der Tenor des Urteils damals. Doch der Bundesgerichtshof hat das Urteil Ende vergangenen Jahres aufgehoben und - was selten vorkommt - das Verfahren sogar eingestellt, ohne den Fall erneut in Trier verhandeln zu lassen.

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