Verkehr Zebrastreifen-Kompromiss beendet Streit

Oberbillig · Die Verbandsgemeinde Konz bietet den Umbau einer umstrittenen Kreuzung in Oberbillig an. Damit feiert eine erblindete Frau aus dem Dorf nach mehr als vier Jahren einen Teilerfolg im Verfahren um eine Fußgängerampel.

 Zur Freude der sehbehinderten Marion Stalp, die hier mit ihrem Hund Bella an der B 419 steht, soll an der Bundesstraße in Oberbillig ein Zebrastreifen eingerichtet werden.

Zur Freude der sehbehinderten Marion Stalp, die hier mit ihrem Hund Bella an der B 419 steht, soll an der Bundesstraße in Oberbillig ein Zebrastreifen eingerichtet werden.

Foto: Friedemann Vetter

Ampel nein, Zebrastreifen ja. Das ist die Essenz eines Angebots der Verbandsgemeinde (VG) Konz an die Oberbilligerin Marion Stalp. Die fast komplett erblindete Frau setzt sich seit 2014 für den Bau einer Fußgängerampel an der B 419 ein. Die Bundesstraße, auf der täglich weit mehr als 12 000 Autos unterwegs sind, zerteilt den Ort in Ober- und Unterdorf. Besonders im Berufsverkehr kann es schwer werden, über die Straße zu kommen – nicht nur für die blinde Frau. Aus Sicht der Frau ist die Querung der Straße zu gefährlich ohne eine Ampel, welche die Barrierefreiheit herstellt. Mit dem Zebrastreifen geht die Verkehrsbehörde der VG auf einen Kompromissvorschlag ein, der im Lauf des jahrelangen Verfahrens schon länger auf dem Tisch liegt.

Vorangegangen waren mehrere rechtliche Auseinandersetzungen vor dem Kreisrechtsausschuss und dem Verwaltungsgericht Trier. Zudem gab es eine Petition, und sogar Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat an die Verkehrsbehörde appelliert, der Frau im Sinne der Barrierefreiheit zu helfen. Während der Kreisrechtsausschuss den Bau einer Ampel nicht für nötig hielt, sah das Verwaltungsgericht  Änderungsbedarf an der Kreuzung. Die VG möge die Situation an der wichtigen Pendlerstrecke nach Luxemburg überprüfen lassen und einen Vorschlag zur Verbesserung erarbeiten (der TV berichtete).

Gutachten Die VG hat zur Überprüfung der Situation in Oberbillig ein externes Büro eingesetzt. Laut Michael Naunheim, Pressesprecher der VG-Verwaltung, hat das Büro Verkehrszahlen (Fußgänger und Autos) sowie die Bau- und Unfallsituation untersucht. Das Ergebnis: Ein Zebrastreifen soll her. Dieser soll nicht nur markiert, sondern auch auffällig gestaltet werden. Auch ein Bodenleitsystem, das Blinde ertasten können, ist laut dem Gutachten des Büros sinnvoll. Damit die ganze Situation sicherer wird, müssen aus Sicht der Gutachter auch Parkbuchten wegfallen und Bushaltestellen umgebaut werden.

Naunheim sagt: „Die Einrichtung der Fußgängerüberquerung war der Hilfsantrag im Klageverfahren.“ Der Pressesprecher erklärt auf TV-Anfrage, wie die VG in Oberbillig vorgehen will: „Zunächst soll ein Fußgängerüberweg provisorisch – ohne bauliche Veränderungen – eingerichtet werden.“ In einer drei- bis sechsmonatigen Erprobungsphase werde die Situation dann beobachtet. So könne die VG feststellen, welche Änderungen sinnvoll seien. Dann werde die VG die endgültige Anordnung erteilen.

Dann sind laut Naunheim der Landesbetrieb Mobilität und die Ortsgemeinde am Zug – als Baulastträger für die Straße und die Gehwege. Sie müssten zum Beispiel die barrierefreie Gestaltung, die Verbreiterung der Überquerungshilfe sowie die Lage von Busbuchten und Parkplätzen abstimmen. Sein Fazit: „Wir gehen davon aus, dass alle beteiligten Parteien damit einverstanden sind, damit dieser Rechtsstreit nach langen Jahren endlich beigelegt werden kann.“

Klägerin Aus Sicht von Klägerin Stalp wird die von ihr gewünschte Barrierefreiheit an der B 419 auf diese Art „nicht vollumfänglich hergestellt“. Die Oberbilligerin sagt: „Das würde nur durch eine Ampel, die mit einem akustischen Signal ausgestattet ist, erreicht werden“, sagt sie. Ein Zebrastreifen vermittele blinden Menschen nur eine rechtliche Sicherheit, „denn wir sehen herannahende Autos nicht und können sie wegen der vielen Geräuschquellen an der B 419 auch nicht hören“. Das werde sich auch noch weiter verschärfen, wenn mehr Elektroautos unterwegs seien, die weniger Lärm verursachen, sagt Stalp. Allerdings steht für sie eines fest: „Man muss im Leben immer Kompromisse eingehen und eine für alle tragfähige Lösung finden.“ Deshalb sei sie mit dem Zebrastreifen zufrieden. Dieser ermögliche es vielen älteren Menschen und auch ihr persönlich, am Leben im Ober- und Unterdorf teilzunehmen. „Damit bewahren wir ein Stück weit mehr unsere Selbstständigkeit trotz der körperlichen Einschränkungen“, sagt Stalp.

Gemeinde Ortsbürgermeister Andreas Beiling ist froh, dass der jahrelange Rechtsstreit beendet ist. „Aus Sicht der Ortsgemeinde ist das eine angemessene Lösung“, sagt Beiling. Der Gemeinderat habe einen Zebrastreifen an der Stelle gewollt, noch bevor er sich im September 2014 hinter Marion Stalps Forderung nach einer Ampel gestellt hat. Der geplante Zebrastreifen ist aus Beilings Sicht sowohl für die Sicherheit der Fußgänger als auch für den Fluss des Autoverkehrs am besten. Somit habe eine langwierige Geschichte ein Ende gefunden, mit dem alle Parteien leben könnten.

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