Sieben Jahre Gefängnis für Konzer Räuber

Konz · Das Trierer Landgericht hat einen 23-Jährigen zu einer siebenjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Richter Armin Hardt sieht es als erwiesen an, dass der Konzer einen 28-Jährigen bedroht und ausgeraubt hat.

Der 23-jährige Konzer ist sehr nervös, als er am Montag Platz auf der Anklagebank nimmt. Für ihn geht es um einiges. Die Staatsanwaltschaft hat eine siebeneinhalbjährige Gefängnisstrafe gefordert, weil er am 16. Oktober 2013 einen 28-jährigen Saarburger auf einem Parkplatz im Wald bei Konz mit einem Messer bedroht, verletzt und ausgeraubt haben soll (der TV berichtete).
"Der Angeklagte ist schuldig", sagt der Vorsitzende Richter Armin Hardt am zwölften Verhandlungstag am Trie8rer Landgericht. Mit seinem Urteil folgt er fast der Staatsanwaltschaft: sieben Jahre Gefängnis und die Unterbringung in einer Entzugsklinik. Abgezogen werden die neuneinhalb Monate, die der Verurteilte bereits in Untersuchungshaft sitzt.

Als die Familie und die Freunde des Angeklagten im Zuschauerbereich das hören, geht ein Raunen durch den Saal. Das Gericht ist aber nach 29 Zeugenaussagen überzeugt, dass der Mann ein Räuber ist und dass dieses Urteil für einen besonders schweren Fall der räuberischen Erpressung in Tateinheit mit einer Körperverletzung angemessen ist. Gerade die erheblichen und einschlägigen Vorstrafen und die Rückfallgeschwindigkeit wirkten sich strafverschärfend aus, sagt der Richter. Der Angeklagte sei schließlich nur wenige Monate vor der Tat aus der Haft entlassen worden, und seine Bewährungszeit sei noch nicht vorbei gewesen.
Während er sich die Urteilsbegründung anhört, schüttelt der Konzer häufig den Kopf, schaut zu seinen Verwandten im Zuschauerraum oder flüstert seinem Verteidiger Olaf Möller etwas zu. Manchmal grinst er ungläubig. Hardt droht ihm sogar mit dem Verweis aus dem Gerichtssaal - erst danach ist der 23-Jährige wieder ruhiger.

Der Richter begründet das Urteil unter anderem damit, dass er die von der Verteidigung angezweifelten Aussagen des Opfers und der drei anderen Hauptzeugen für glaubwürdig halte. Hardt zweifelt dagegen die verschiedenen Aussagen des Angeklagten an: Dieser habe seine Einlassungen an den jeweiligen Ermittlungsstand angepasst. Deshalb seien sie im Vergleich zu den Angaben des Opfers, das die Tat im Kerngeschehen konstant geschildert habe, unglaubwürdig gewesen. Dass der Rahmen der Tat - wie vom Verurteilten behauptet - ein Drogengeschäft gewesen sei, könne nicht nachgewiesen werden. Nach 18 Monaten im Gefängnis soll der Verurteilte in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden. Das Gericht begründet das damit, dass kein Zweifel bestehe, dass es sich bei der Tat um Beschaffungskriminalität handele. Wenn der Konzer die Entziehungskur erfolgreich beende, könnte er schon nach der Hälfte der Haftzeit wieder auf freien Fuß kommen.

Damit gibt sich Anwalt Olaf Möller, der vor einer Woche auf einen Freispruch plädiert hatte, nicht zufrieden. Der Verteidiger hatte immer die Glaubwürdigkeit des Opfers und der Zeugen bezweifelt, gegen die zum Teil noch wegen einer möglichen Mittäterschaft ermittelt wird. Er kündigt direkt nach der Verhandlung an, dass er Revision einlegen werde (siehe Extra).

Das Revisionsverfahren, mit dem Olaf Möller das Urteil des Trierer Landgerichts anfechten will, dauert voraussichtlich mindestens ein halbes Jahr. Der Verteidiger des verurteilten 23-Jährigen hat nach der Zustellung des schriftlichen Urteils eine Woche Zeit, das Rechtsmittel einzulegen. Extra

Bei einem Revisionsverfahren werden keine Tatsachen hinterfragt. Im Revisionsverfahren wird geprüft, ob das Urteil ordnungsgemäß zustande gekommen ist. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hinterfragt dann, ob das Trierer Landgericht das Recht richtig ausgelegt hat.

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