Überraschung für Temmelser CDU

"Die Gemeinde schließt sich der Klage an", hieß es vor wenigen Tagen in der Berichterstattung über das Kommunalverfassungsstreitverfahren, das die SPD-Fraktion im Verbandsgemeinde-Rat gegen die Verbandsgemeinde (VG) und deren Rat eingeleitet hat. Die Christdemokraten, die im Temmelser Rat die Minderheit bilden, waren darüber nicht informiert.

Konz. Dass es sich immer wieder lohnt, bis zum letzten Tagesordnungspunkt "Berichte und Verschiedenes" eine Ortsgemeinderatssitzung zu verfolgen, hat zuletzt am Donnerstagabend die Gemeinde Temmels bewiesen. Denn als letztes sprach Ortsbürgermeister Joachim Mimler das bekannte Thema der Klage gegen die Verbandsgemeinde (VG) Konz und den VG-Rat an, die gegen eine Abstimmung des VG-Gremiums zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans "Golfpark" abzielt (der Trierische Volksfreund berichtete). Die SPD-Fraktion des VG-Rates hat damit ein Kommunalverfassungsstreitverfahren eingeleitet. Und die Gemeinde Temmels hat sich der Klage vor dem Verwaltungsgericht Trier angeschlossen - eine Überraschung für die CDU-Fraktion im Temmelser Gemeinderat.

"Einen Gemeinderats-Beschluss bezüglich der Abstimmung im VG-Rat gibt es nicht", sagte CDU-Fraktionsvorsitzender Leo Zimmermann in der Sitzung. Mimler erklärt seine Sicht der Dinge: Es gebe zwar keine explizite Abstimmung, ob die Gemeinde in der Angelegenheit klagen solle oder nicht. "Aber es gibt eine Abstimmung über die Rechtsberatung, die die Interessen der Gemeinde verfolgt." Und diese Interessen seien durch die Abstimmung des VG-Rats für die Teilfortschreibung und damit gegen das Nein der Gemeinde verletzt worden.

"Warum wird sowas nicht vorher kommuniziert?", fragte Oliver Schenk (CDU). Mimler: "Eine solche Klage gehört zum laufenden Geschäft." Und Ortsbeigeordneter Thomas Dietz (SPD) pflichtete Mimler bei: "Das ist ein logischer Schritt." Da sei keine weitere Abstimmung von Nöten. Maria Baltes-Temmes (CDU) brachte dann den Unmut der Fraktion auf den Punkt: Man könne darüber streiten, ob die Klage unter den Beschluss falle, "aber es ist gute Sitte, dass man vorher darüber informiert wird. Es ist nicht ok, dass ich sowas aus dem TV erfahre."

Weitere Inhalte der Sitzung: Für die Anschaffung eines Treppenliftes zur barrierefreien Gestaltung des Bürgerhauses werden weitere Angebote eingeholt. Fest steht indes, wo die Wanderinformations-Karten samt Werbung ortsansässiger Unternehmen platziert werden sollen: am Kreuz und auf dem Dorfplatz. Aus Resten von Grundstücksverkäufen soll außerdem ein gemeindeeigener Traktor angeschafft werden. Die Kommunalaufsicht äußert da keine Bedenken.

Meinung

Die Minderheit gehört dazu

Die Gemeinde hat die Rechtsberatung beschlossen." Das mag rein rechtlich gesehen vielleicht der Freibrief für alle rechtsanwaltschaftlichen Vorgänge "im Interesse der Gemeinde" sein. Und dennoch hätte es wenig Mühen gekostet, die Ratskollegen aus der Opposition über die Klage zu informieren. Schließlich gehören sie auch zum Gemeinderat. a.pipke@volksfreund.de

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