Schule Teilerfolg für Eltern im Schulweg-Streit

Konz · Die Strecke von Könen zum Konzer Gymnasium ist nicht so gefährlich, dass der Kreis die Kosten für Schülerfahrkarten in dem Stadtteil grundsätzlich erstatten muss. Einzelne Familien profitieren aber doch nach ihrem Widerspruch.

 Der Kreisrechtsausschuss ist zusammen mit Eltern von Könen bis zum Schulzentrum in Konz gegangen, um zu beurteilen, ob der Weg für Schüler besonders gefährlich ist.

Der Kreisrechtsausschuss ist zusammen mit Eltern von Könen bis zum Schulzentrum in Konz gegangen, um zu beurteilen, ob der Weg für Schüler besonders gefährlich ist.

Foto: TV/Christian Kremer

Seit diesem Schuljahr zahlt der Kreis Trier-Saarburg nicht mehr für die Schulbusfahrkarten von 18 Kindern aus Könen und 20 Kindern aus Wasserliesch. Drei Elternpaare aus Könen haben deshalb Widerspruch beim Kreisrechtsausschuss (KRA) eingelegt (der TV berichtete). Nach einem Vor-Ort-Termin Ende September steht nun fest, dass zwei von ihnen die Karten bezahlt bekommen. Eine Familie muss die Karte weiter selbst bezahlen. Allerdings wird die Länge der zurückzulegenden Strecke bei allen Betroffenen neu gemessen.


Neubewertung
In zwei Fällen übernimmt der Kreis die Kosten von etwa 500 Euro im Jahr wieder. Der Kreisrechtsausschuss hat das so entschieden, weil beim ursprünglichen Bescheid aus seiner Sicht die Entfernung vom Schulzentrum zu den Wohnhäusern falsch gemessen wurde. Martina Bosch, Pressesprecherin der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, erklärt die Abweichung: „Der Kreisrechtsausschuss ist nicht von einer einheitlichen Schule im Sinne eines gemeinsamen Schulzentrums ausgegangen, sondern hat zwischen dem Gymnasium und der Realschule unterschieden.“ Die neue Schlussfolgerung: Der Weg von den Wohnhäusern zweier klagenden Familien  zum Gymnasium ist länger als die vom Gesetzgeber für die Kostenübernahme geforderten vier Kilometer, der zur Realschule nicht. „Die Fahrtkosten sind demnach zu übernehmen“, sagt Bosch. Laut der Pressesprecherin können weitere Familien davon profitieren: „Wir werden nun prüfen, ob es bei dieser Berechnung des Schulweges weitere Einzelfälle gibt, bei denen der Weg zur Schule eine Entfernung von vier Kilometern überschreitet.“


Was die Betroffenen sagen
Bei Familie Becker aus Könen war die Kreisverwaltung vor dem Beschluss des KRA von 3883 Metern ausgegangen. Das zeigt, dass in diesem Fall nur 117 Meter fehlten. So richtig zufrieden ist Mutter Helga Becker aber nicht. „Das ist nicht das, was wir wollten“, sagt sie und verweist auf die dritte Familie, bei der die Fahrtkosten nicht übernommen werden. Eigentlich war es das Ziel der Eltern gewesen, dass der Schulweg wieder als besonders gefährlich eingestuft wird. Dann müsste der Kreis die Fahrtkosten für alle Könener und Wasserliescher Kinder wieder übernehmen. Doch dem entspricht der Kreisrechtsausschuss nicht.

Argumente gegen Gefährlichkeit
Der Kreisrechtsausschuss, der in erster Instanz Widersprüche gegen Bescheide der Kreisverwaltung bearbeitet, argumentiert, dass weder das von den Eltern angeführte Verkehrsaufkommen noch winterliche Schnee- und Eisglätte oder die zu überquerenden Kreisel auf eine besondere Gefährlichkeit schließen lassen. Ein von den Eltern als gefährlich eingestufter Randstreifen ohne Bordstein auf dem Weg zur Konzer Saarbrücke sei für die Schüler ebenfalls zumutbar. Zudem sei es bisher nicht zu signifikanten Häufungen von Unfällen mit Personenschäden gekommen, die für die rechtliche Beurteilung des Schulwegs relevant sei. Dass der Seitenstreifen häufig durch breite Fahrzeuge zum Ausweichen genutzt werden müsste, wie es der Anwalt der Eltern beim Vor-Ort-Termin dargestellt hatte, dränge sich schon wegen der Breite der ehemaligen Bundesstraße an dieser Stelle nicht auf, argumentiert der KRA. „Im Übrigen ist es einem auf dem Schulweg befindlichen Schüler zumutbar, durch eigenes Verhalten ein mögliches Unfallrisiko herabzusetzen, indem etwa helle oder besser noch reflektierende Kleidungsstücke getragen werden.“ Bei seiner Argumentation verweist der KRA auf mehrere Urteile von verschiedenen Oberverwaltungsgerichten zu der Thematik.

Wie es weitergeht Die Eltern sind enttäuscht über die Entscheidung. Die Familie, die zu nah am Schulzentrum wohnt, um die Fahrkarten erstattet zu bekommen, kann vor dem Verwaltungsgericht gegen die Entscheidung des Kreisrechtsausschuss klagen. Bisher hat sie eine TV-Anfrage zu ihren Plänen nicht beantwortet.

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