Was lange währt, wird vielleicht bald gut

Erstes Planfeststellungsverfahren, die Gründung einer Bürgerinitiative, Studien über Verkehrslärm, Bauvarianten und eine abschließende Einigung: Die Geschichte der Ortsumgehung Konz-Könen ist lang.

Konz-Könen. Seit fast 40 Jahren ist die Ortsumgehung Konz-Könen ein Reizthema. Der TV hat die wichtigsten Schritte der letzten Jahrzehnte zusammengefasst.

1971: Es kommt zu einem ersten Planfeststellungsverfahren. Dieses wird jedoch aus planungstechnischen Gründen eingestellt.

1992: Der Stadtrat verabschiedet die erste Resolution zur Ortsumgehungsstraße.

1994: Die rheinland-pfälzische Landesregierung spricht sich für die Notwendigkeit der Umgehung aus.

1996: In Könen wird die Bürgerinitiative "Ortsumgehung B 51/Konz-Könen" gegründet. Ihr Ziel ist es, die Umgehung so schnell wie möglich zu realisieren.

1997: Der damalige Landrat Richard Groß und der Bundestagsabgeordnete Franz Peter Basten sehen die Chance, die Ortsumgehung im Jahr 2000 in den Bundesverkehrswegeplan aufzunehmen.

1999: Die Könener Bürgerinitiative wirbt beim Ministerpräsidenten Kurt Beck für ihr Anliegen. Erfolglos verläuft eine Feldstudie der Universität Trier über die Auswirkungen des Verkehrslärms. Währenddessen konkretisieren sich die Pläne des Ausbaus. Das Straßenprojektamt legt zwei Bauvarianten vor: eine mit verkehrlichen und ökonomischen, die andere mit landespflegerischen Vorzügen.

2000: Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz fasst die beiden Bauvarianten der Ortsumgehung zu einer Kompromisslösung zusammen.

2001: Land und Bund haben die grundsätzliche Bauwürdigkeit der Ortsumgehung Konz-Könen anerkannt. Die Detailplanung beginnt. Mit einem Antrag an das Landesministerium wird die Aufnahme in den "vordringlichen Bedarf" im Bundesverkehrswegeplan beantragt.

2002: Die Bürgerinitiative erinnert mit einem symbolischen Spatenstich an die geplante Ortsumgehung.

2003: Erneuter Antrag, die Umgehung in den "vordringlichen Bedarf" des Bundesverkehrswegeplans aufzunehmen.

2006: Die Ortsumgehung steht an 33. Stelle des Investitionsrahmenplans 2006. Ein Wermutstropfen: Bisher ist nur der Vorentwurf genehmigt.

2007: Die Aufnahme in den Investitionsrahmenplan bis 2010 ist Realität geworden. Das Planungsverfahren wird durch den Landesbetrieb Mobilität (LBM) in Koblenz, der für den Unterhalt und den Ausbau des Straßennetzes im Land zuständig ist, eingeleitet. 140 Einwendungen und Stellungnahmen werden eingereicht.

2008: Der Bund stimmt dem Anschluss der von Tawern kommenden K 112 an die B 51 zu.

2009: Der LBM Rheinland-Pfalz prüft die Ergebnisse der Anhörungen.

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