Justiz Konzerin scheitert mit Klage gegen Rundfunkbeitrag

Trier · „Warum soll ich für etwas zahlen, was mich belügt und die Fakten verschweigt?“ - Die Frau aus Konz muss weiter den Rundfunkbeitrag zahlen. Damit hat das Trierer Verwaltungsgericht die Klage der Frau abgewiesen.

Konzerin scheitert mit Klage gegen Rundfunkbeitrag
Foto: dpa/Nicolas Armer

Nach einer Mitteilung des Gerichts ist es nicht entscheidend, ob jemand einen Fernseher oder ein Radio hat. Prinzipiell müsse jeder Wohnungsinhaber den Rundfunkbeitrag zahlen. Das Trierer Verwaltungsgericht hat die Klage einer Frau, die keinen Rundfunkbeitrag zahlen will, abgewiesen.