Kranke Gewalttäter bleiben nach der Haft eingesperrt

Berlin/Trier · Psychisch gestörte Gewalttäter sollen nach Ende ihrer Haftstrafe in speziellen Therapie-Einrichtungen untergebracht werden. Möglicherweise sind von der Neuregelung 15 Straftäter in Rheinland-Pfalz betroffen.

(wie/dpa) Therapie statt Fußfesseln: Nach heftigem Streit hat sich die schwarz-gelbe Koalition bei der Reform der Sicherungsverwahrung für Schwerverbrecher geeinigt. Psychisch gestörte Gewalttäter sollen nach ihrer Haft in einer geschlossenen Einrichtung auf ihre Freilassung vorbereitet werden.

In Rheinland-Pfalz waren Anfang August 15 als hochgefährlich eingestufte Straftäter in sogenannter nachträglicher Sicherungsverwahrung. Sechs von ihnen könnten bald freikommen, bei neun muß ein Gericht dies überprüfen. Vor Ende ihrer Haftzeit hatten Gerichte angeordnet, dass sie weiter eingesperrt bleiben müssen. Diese nachträgliche Verwahrung hatte der Europäische Menschengerichtshof im Dezember 2009 zum Unrecht erklärt.

Derzeit sitzen 38 Straftäter, davon elf aus dem Saarland, in Rheinland-Pfalz in Sicherungsverwahrung, alle in der Justizvollzugsanstalt Diez. Im April lehnte das Trierer Landgericht die nachträgliche Sicherungsverwahrung eines 34-jährigen Eifelers ab. Er hatte 1997 eine Prostituierte erwürgt und war von einem Gutachter nach zwölfjähriger Haft als „hochgefährlich“ eingestuft worden.

Die geplanten Einrichtungen müssten schnell geschaffen werden, sagte der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Konrad Freiberg, dem Trierischen Volksfreund. Je länger damit gewartet werde, desto mehr Schwerverbrecher müssten zunächst freigelassen.

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