Kröv: Morscher Felsen muss nicht gesprengt werden

Der morsche Felsen in einem Kröver Weinberg muss nicht gesprengt werden. Das lose Gestein mss lediglich abgeschlagen werden. Dabei besteht keine Gefahr auf der B53.

Der morsche Felsen in einem Kröver Weinberg, aus dem vor eine Woche rund 50 Kubikmeter Gestein gebrochen sind und auf einen Weinbergsweg stürzten, muss nicht gesprengt werden. Das hat ein Experte vom Landesamt für Geologie und Bergbau entschieden. Der Felsen muss lediglich beräumt werden, das heißt ein Fachfirma wird in Kürze das lose Gestein abschlagen. Eine Gefahr für den Verkehr auf der B 53 besteht nicht.

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