Arp: Gericht stützt Land

Für seine Kündigung der Rahmenvereinbarung mit dem Arp-Verein als Mitbetreiber des Museums in Remagen-Rolandseck hat das Land erste juristische Rückendeckung.

Mainz. (ren) Mit der seit Jahresbeginn zurückgehaltenen Information überraschte SPD-Fraktionschef Jochen Hartloff im Landtag, als es um die Einsetzung des "Untersuchungsausschusses Arp" ging. Dem entsprechenden CDU-Antrag stimmten alle Fraktionen zu. Laut einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Hamburg darf der Arp-Verein nicht mehr behaupten, es habe keine verbindliche Liste der fürs Museum bestimmten Leihgaben gegeben und das Land habe schon früh vom Verkauf von acht Arp-Güssen durch den Verein gewusst. Die lange Vorgeschichte des Zerwürfnisses um den 33 Millionen Euro teuren, im September eingeweihten Museumsbau soll der Untersuchungsausschuss unter dem Vorsitz von Herbert Schneiders (CDU) durchleuchten. Fraktionskollegin Marlies Kohnle-Gros erinnerte, schon die damalige Kulturministerin Rose Götte (SPD) habe nur widerwillig den ersten Vertrag von 1995 mitgetragen. Seine Vorgaben seien genausowenig abgearbeitet worden wie der zweite Vertrag von 2005.

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