Deutsch soll ins Grundgesetz

Deutsche Sprache, schwere Sprache. Für viele Menschen auch deshalb, weil immer mehr englische Wörter im Alltag das Deutsche verdrängen. Schätzungen zufolge ersetzen rund 7000 angelsächsische Begriffe und Ausdrücke ihre deutschen Gegenstücke, ob an Bahnhöfen und Flughäfen, in der Werbung oder in Gebrauchsanweisungen. Das soll sich ändern, indem die deutsche Sprache im Grundgesetz verankert wird.

Berlin. (has) Immer wieder gab es in den letzten Jahren unter dem Stichwort "sprachlicher Verbraucherschutz" Aufforderungen und Initiativen auch seitens des Bundestages, die Flut der Anglizismen einzudämmen. Der Weg über das Grundgesetz ist neu: "Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch", fordern der Verein für Kulturbeziehungen im Ausland (VDA) und der Verein Deutsche Sprache (VDS) als Zusatz in Artikel 22. Er regelt bisher nur, dass die Bundesflagge Schwarz-Rot-Gold ist und Berlin Hauptstadt. Vorsitzender des VDA ist der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion Hartmut Koschyk (CSU). Er und die anderen Initiatoren haben prominente Unterstützer: SPD-Chef Kurt Beck, Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) und sein Stellvertreter Wolfgang Thierse (SPD) gelten als Anhänger einer solchen Grundgesetzergänzung. Eine bundesweite Unterschriftenaktion soll der Initiative jetzt noch mehr Gewicht verleihen. Anders als in Österreich, in Liechtenstein und in der Schweiz ist die deutsche Sprache nicht als Landessprache im Grundgesetz festgelegt. Auch 18 weitere europäische Länder wie Spanien, Frankreich oder Finnland haben ein Passus über ihre Landessprache in der Verfassung, ebenso die USA und Korea. Die Befürworter der Grundgesetz-Erweiterung stören sich nicht nur an der Flut englischer Begriffe im Alltag, vom Volksmund oft "Denglisch" genannt. Sie kritisieren auch, dass es an den Universitäten vielfach Vorlesungen nur noch in Englisch gebe. Deutsch als Arbeitssprache werde in den europäischen Institutionen massiv "diskriminiert", hiesige Unternehmen sogar vom Wettbewerb ausgeschlossen, weil Ausschreibungen der EU nicht in Deutsch verfasst würden. Die Aufnahme der Sprache in die Verfassung könne daher zu einer "Trend-umkehr" führen, hieß es. Die Verfechter des Plans hoffen nun auf die Föderalismusreform II. Im Zuge der grundgesetzlichen Änderungen der ersten Reform 2006 sei der Hauptstadtstatus von Berlin in die Verfassung aufgenommen worden. Da sei es nur richtig, wenn diesmal Deutsch im Grundgesetz verankert werde.

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