Freispruch für Todesschützin

Trier · Ist eine Pilotin der Bundeswehr schuldig, weil sie durch den Abschuss eines entführten Fluzgzeugs einen Terrorangriff auf die Münchener Fußballarena verhindert? 164 Passagiere sterben. Die zur Abstimmung aufgerufenen Zuschauer des Theaterstücks "Terror" in Trier haben diese Frage immer wieder anders beantwortet. Eine Zwischenbilanz.

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Foto: (g_kultur
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Trier. Seit drei Monaten steht Ferdinand von Schirachs Stück "Terror" auf dem Spielplan des Trierer Theaters. Acht Mal waren seit Mitte Oktober die Zuschauer in einem Saal des Landgerichts aufgerufen, ihre Stimme abzugeben über den Ausgang des Verfahrens: Ist die Bundeswehrpilotin, die ein von Terroristen gekapertes Flugzeug abgeschossen hat, das Kurs nahm auf die mit 70 000 Menschen vollbesetzte Münchener Fußballarena, wegen Mordes zu verurteilen, oder verdient sie wegen der außerordentlichen Umstände einen Freispruch?
Alle bisherigen Trierer Vorstellungen waren ausverkauft, berichtet Pressesprecher Dominik Huß. Allerdings können wegen der besonderen Örtlichkeit jeweils auch nur 99 Zuschauer das Stück sehen. Im neuen Jahr sind nun einige weitere Vorstellungen geplant, um der Nachfrage gerecht zu werden - auch wenn dies wegen der besonderen Sicherheitsvorkehrungen im Gerichtsgebäude und des Umstands, dass die Schauspieler keine Ensemble-Mitglieder sind, nicht ganz einfach war, wie Beteiligte berichten.
Bei der Premiere urteilte das Trierer Publikum noch anders als im deutschland- und sogar weltweiten Trend: Die Pilotin wurde schuldig gesprochen wegen Mordes in 164 Fällen. Inzwischen hat sich das Blatt gewendet: An immer mehr Theaterabenden plädierten die zu Schöffen gemachten Besucher überwiegend auf Freispruch. Laut Theater gab es bislang 331 Voten für schuldig und 400 Stimmen für einen Freispruch. Überregional und sogar weltweit urteilten die Zuschauer eindeutig für Freispruch, wie aus der ständig aktualisierten Homepage <%LINK auto="true" href="http://terror.theater" text="terror.theater" class="more"%> hervorgeht. Bis Mittwoch waren dort 244 349 Schöffen verzeichnet, die zu 60,1 Prozent (146 817 Stimmen) für einen Freispruch votierten. Da unterm Strich nur das Ergebnis zählt - egal wie groß die Minderheitsmeinung ist -, führte das dazu, dass mehr als 90 Prozent aller Verhandlungen mit einem Freispruch endeten. Weltweit wurde "Terror" 858-mal im Theater aufgeführt. Nicht mitgerechnet sind die Vorführungen des Films, bei dem die Zuschauer im Kino oder vor dem Fernseher ebenfalls abstimmten.
Die weiteren Vorstellungen: 13., 20. und 27. Januar, 3.,, 10. und 24. Februar, 3., 10., 17., 24. und 31. März sowie am 7. April. Kartentelefon 0651/7181818.

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