Gleich wieder vergessen

Ein nur zum Teil jugendfreies Konzert - das ist sehr selten in der deutschen Bühnenlandschaft und dürfte in Trier eine Premiere sein. Es wird sich zeigen müssen, ob eine solche Regelung überhaupt durchgesetzt werden kann.

Denn es gibt in Deutschland keine Rechtsnorm, die es Eltern verbietet, mit ihren Kindern Konzerte von anerkannten Künstlern mit legalen Inhalten zu besuchen. Und so lange Bushido auf seine indizierten Titel - beispielsweise "Gangbang" - verzichtet, sind seine Inhalte legal. Es ist dennoch völlig in Ordnung, dass das Jugendamt Augen und Ohren offen hält. Und es fällt angenehm auf, dass niemand nach einem pauschalen Auftritts-Verbot ruft. Das wäre auch völlig falsch, den eine derart extreme Aufregung ist Bushido nicht wert. Er zieht eine Show ab, die man sehen und danach gleich wieder vergessen kann. Mehr nicht. j.pistorius@volksfreund.de

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