KOLUMNE

Was haben Sie für ein Glück, dass Sie kein stinknormaler deutscher Autofahrer sind. Bei Ihrem im Laufe der Jahre angesammelten Sündenregister wäre nämlich längst der Lappen weg, und die neue Fahrerlaubnis gäb's nur nach Absolvieren eines Idiotentests.

Sicher erinnern Sie sich noch; Damon Hill erst im Überholverbot überholt und später von der Bahn geschubst, Jacques Villeneuve gerammt, den eigenen Bruder geschnippelt, dazu immer wieder Tüv-Mängel bei der Ausstattung. Und jetzt noch notorisches Falschparken in Monte Carlo. Also unter uns: Es wäre höchste Zeit für eine kleine Nachschulung, um das Punktekonto in Flensburg abzubauen. Kennen Sie eigentlich noch die Straßenverkehrsordnung? Da gibt's zum Beispiel den Paragrafen 12. - Wie, nie gehört? Also: Paragraf 12 Absatz 1 Alternativen 1 und 2 lautet: "Das Halten ist unzulässig an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen sowie im Bereich von scharfen Kurven". Nein, das hat nix mit diesen Boxenludern zu tun. Da ist sowas wie die "Rascasse" gemeint mit ihrer 120-Grad-Wende. Doch das ist ja längst nicht alles. Paragraf 12 Absatz 2 beispielsweise besagt: "Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt". Letzteres ist aber noch viel verbotener als das harmlose Halten. Und zum Parken, sagt Absatz 4, sei "der rechte Seitenstreifen zu benutzen". - Was sagen Sie? Das sei eine Einbahnstraße gewesen, da dürfe man auch links? Nur keine faulen Ausreden. Auch da gilt Absatz 6: "Es ist platzsparend zu parken". Verstanden, Herr Schumacher? Platzsparend. Will heißen: so, dass der Hintern des Autos nicht in eine Hauptverkehrsstraße hineinragt. Hätten Sie das bei uns im Alleenring gemacht, wäre der nächste LKW-Fahrer ausgestiegen und hätte Sie in denselben getreten. Wie? Das war ein Unfall, und Sie konnten gar nichts dafür? Au, jetzt wird's ganz bitter. Da haben wir ja noch Paragraf 34, das unerlaubte Entfernen vom Unfallort. Haben Sie angemessene Zeit gewartet, bis die Polizei die nötigen Feststellungen zum Unfallhergang treffen konnte? Ich habe Sie ganz schnell verschwinden sehen. Macht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Okay, vielleicht gibt's Bewährung. Gegen die Auflage, auf der Kartbahn in Kerpen das mit dem korrekten Fahren noch mal gründlich zu üben. Dieter Lintz

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