Neue Töne im Theater Trier: Stadt schreibt die Stelle des Generalmusikdirektors aus

Trier · Sommer 2018 wird in Trier die Position des Generalmusikdirektors frei. Victor Puhl hatte erklärt, dass er seinen Vertrag nicht über die Spielzeit 2017/18 hinaus verlängern will. Jetzt hat die Stadt die Position öffentlich ausgeschrieben. Fazit: Die GMD-Position bleibt erhalten.

Die Position des Trierer Generalmusikdirektors (GMD) bleibt auch in der Nachfolge von Victor Puhl erhalten. Das ist das erste Fazit aus der Stellenausschreibung, die gestern von der Stadt herausgegeben wurde. Darin wird ausdrücklich erklärt: "Die Stadt Trier sucht zum 1. August 2018 einen Generalmusikdirektor/eine Generalmusikdirektorin als Leiter/in der Sparte Konzertwesen des Theaters Trier." In einem ersten Ausschreibungstext war noch von "Chefdirigent/Chefdirigentin" die Rede.
Widerspruch des Orchesters


Der indessen stieß auf den entschiedenen Widerspruch des Orchesters und wurde abgeändert. Von einer Kompetenz des neuen GMD für das Musiktheater ist allerdings nach wie vor nicht die Rede. Dabei gehörte das Musiktheater immer zu den Kernaufgaben des GMD.

Auch bei anderen Passagen sind die Nuancen aufschlussreich. Hieß es im ersten Entwurf, dass "das Theater und das Philharmonische Orchester Trier als Einheit fungieren" - offenbar unter Leitung des Generalintendanten, - so entschied man sich am Augustinerhof jetzt für die schwächere Version, das Orchester sei "in das Theater eingegliedert".

Neu und entscheidend für die Position ist auch, dass der GMD wie bisher ausdrücklich von der Stadt Trier eingestellt wird und nicht von der geplanten (Theater-) Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR).
Vetorecht des Intendanten


Dass die Besetzung "im Einvernehmen mit dem Intendanten" erfolgt und dieser damit faktisch ein Vetorecht genießen könnte, dürfte aus Sicht des Orchesters zu den problematischen Passagen im Ausschreibungstext gehören.
Auch die Formel, nach der Gründung einer AöR sei für den neuem GMD beim "Zuschnitt des
Verantwortungsbereiches Änderungen vorbehalten", könnte die Stellung des neuen Stelleninhabers schwächen.
Wobei offen bleibt, wie sich die GMD-Position nach Auswahl eines Bewerbers gestaltet. Möglicherweise macht der nämlich Vorstellungen geltend, die auf eine Modifizierung der aktuellen Strukturen hinauslaufen.

Bewerbungsschluss ist der 15. Oktober 2016. Danach werden Probedirigate stattfinden, deren Termin teilweise schon feststehen. Die Sinfoniekonzerte Nr. 5 und Nr. 6 (30. März und 27. April 2017) sind ausdrücklich GMD-Bewerbern vorbehalten.

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