Verbraucherzentrale zu Rock am Ring: Geld zurück trotz höherer Gewalt

Mainz · Besucher des abgebrochenen Festivals „Rock am Ring“ haben nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Anspruch auf eine teilweise Erstattung des Eintrittspreises.

Das erklärte Rechtsreferent Christian Gollner am Montag. Müssten Teile einer Musikveranstaltung wegen höherer Gewalt - in diesem Fall Unwetter - ausfallen, entfalle dafür der Eintrittspreis. Betroffene könnten das gezahlte Eintrittsentgelt teilweise zurückverlangen, soweit bei dem Festival keine Leistung erbracht werden konnte.

"Wer Teile des Eintrittspreise trotz der schrecklichen Geschehnisse zurückfordern möchte, sollte sich schriftlich und mit einer Kopie des Tickets an den Veranstalter wenden", riet Gollner. Die Höhe der Erstattung richtet sich auch nach der Zahl der tatsächlich ausgefallenen Musik-Acts. "Sollte sich herausstellen, dass zum Beispiel die Hälfte der Konzerte nicht stattfinden konnte, dann liegt der erstattungsfähige Betrag unserer Auffassung nach bei etwa 50 Prozent des Eintrittspreises."

Da das Festival wegen höherer Gewalt abgebrochen wurde, könnten Betroffene aber nicht den Ersatz von Mehrkosten beispielsweise für stornierte Zugtickets oder einen unnötig gewordenen Miet-Camper geltend machen.

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