Meinung Vorbildlich! - Kommentar zur Rückgabe von NS-Raubkunst des Stadtmuseums Trier

Trier · Oft gibt es zwischen Museen und den Erben der NS-Raubkunst Streit. Allzu lange wehrten sich Museumsleiter und Museumsleiterinnen dagegen, die mit Gewalt weggenommenen Gegenstände an die vom NS-Staat verfolgten Menschen und Institutionen zurückzugeben. Oft ist die Rechtslage kompliziert: Erinnert sei nur an den Welfensschatz, gegen dessen Restituierung sich die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (letztlich erfolgreich) wehrte.

Kommentar: Rückgabe von NS-Raubkunst durch Stadtmuseum Trier ist  vorbildlich!
Foto: TV/Frank Auffenberg

Rechtlich eindeutig hingegen ist die Lage in Trier: Das Gemälde „Eissegeln“ von Adam van Breen (oder David Vinckboons) lässt sich der Sammlung des niederländisch-jüdischen Kunsthändlers Jacques Goudstikker zuordnen, der sie in Rotterdam zurückließ, als er versuchte, 1940 vor den Nazis in die USA zu fliehen. Jetzt wird das Bild den Erben zurückgegeben, weil das Museum bei Recherchen herausfand, dass das Bild Raubkunst ist.