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TV-SERIELangsam fahren ist nicht strafbar: Nicht nur Raser können sich strafbar machen. In der Straßenverkehrsordnung steht ganz klar: "Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern." (Paragraf 3, Absatz 2). Vorsicht ist natürlich immer ein triftiger Grund, die eingehende Würdigung der Landschaft rechts und links eher nicht.

Als "langsam" werden in der Regel Geschwindigkeiten unter 60 Prozent der erlaubten Höchstgeschwindigkeit beziehungsweise Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen gesehen.

"1000 Irrtümer der Allgemeinbildung - unglaublich aber wahr" (320 Seiten, gebunden, zweifarbig) ist im Compact Verlag München erschienen.

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