Justiz Trierer Mediziner unterliegt im Beitragsstreit mit Ärztekammer

Trier · Es ist ein kurioser Rechtsstreit: Ein Trierer Mediziner ist vor Gericht gezogen, weil die Ärztekammer mehrere Jahre keinen Beitrag von ihm haben wollte. Jetzt ist das Urteil da.

Kurioser Rechtsstreit zwischen Mediziner und Kammer entschieden.
Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Schlappe für den Trierer Mediziner Wolfram Ortlieb: Im Beitragsstreit zwischen dem Facharzt für Orthopädie und der rheinland-pfälzischen Ärztekammer hat der Mediziner den Kürzeren gezogen. Das Trierer Verwaltungsgericht wies die Untätigkeitsklage Ortliebs ab. Der Arzt hatte die Ärztekammer verklagt, weil die ihm für mehrere Jahre keinen Beitragsbescheid geschickt habe – trotz mehrfacher Aufforderung Ortliebs.

Das Gericht entschied jetzt, dass die Klage unzulässig sei, weil Ortlieb „weder über die erforderliche Klagebefugnis“ verfüge „noch über das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis“. Nach Ansicht der Verwaltungsrichter wurden die Rechte Ortliebs nicht verletzt, weil er durch die Nichtveranlagung begünstigt sei.

Die Haushaltskontrolle und damit auch des vorliegenden Beitragsverzichts sei zudem Sache der laut Satzung zuständigen Gremien. Letztlich, so die Richter, geriere sich der Kläger als Sachwalter für die übrigen Kammermitglieder und verfolge ein Popularklagebegehren, das nicht zulässig sei. Da das erkennbare Interesse des Klägers darin liege, Beitragsbescheide zu erstreiten, um diese dann anfechten zu können, fehle seiner Klage zudem das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis. Hätte der Kläger mit seiner Klage Erfolg, stünde er genau dort, wo er jetzt stehe: Er müsste für die betroffenen Jahre keine Beiträge zahlen, schlussfolgern die Richter.

Der Geschäftsführer des Bundesverbands für freie Kammern, Kai Boeddinghaus, sagte, das Urteil mache deutlich, dass es der Ärztekammer ausschließlich darum gegangen sei, sich der Kontrolle zu entziehen. Er rate jedem Arzt, der keinen Beitrag zahlen wolle, dies lautstark anzukündigen. „Es scheint dann sehr einfach, sich da einen schlanken Fuss zu machen“, so der Beistand des Trierer Mediziners wörtlich.

Die Sprecherin der Landesärztekammer begrüßte das Urteil. Die Kammer sehe sich in ihrer Rechtsauffassung bestätigt.

Ob Ortlieb gegen das Urteil Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegt, war zunächst unklar.

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