Kurioses Eifeler Bauer will keine „falschen“ Hühnereier

Trier · Eine derart kuriose Klage verhandeln Trierer Richter auch nicht alle Tage: Heute geht’s im Verwaltungsgericht um die Klage eines Eifeler Landwirts, der sich gegen die „falsche“ Kennzeichnung seiner Hühnereier wehrt.

Kurioser Streit um Kennzeichnung vor Gericht
Foto: dpa-tmn/Karl-Josef Hildenbrand

Mit einem ungewöhnlichen Fall muss sich am Freitag das Trierer Verwaltungsgericht befassen. Ein Eifeler Landwirt will, dass er die Eier seiner Hühner künftig mit einer rheinland-pfälzischen Kennnummer vermarkten darf, obwohl die Ställe der Legehennen in Nordrhein-Westfalen liegen, allerdings direkt an der Grenze zu Rheinland-Pfalz.

Auf rheinland-pfälzischem Terrain liegt auch die Wohnung des Klägers, von der aus er nach eigenen Angaben seinen landwirtschaftlichen Betrieb verwaltet. Das Argument des Bauern: Die Stallgebäude und der Verwaltungssitz seien eine betriebliche Einheit, deshalb sei auch Rheinland-Pfalz für die Vergabe einer Kennnummer zuständig. Zudem sei es für seinen in Rheinland-Pfalz verwurzelten Betrieb von Nachteil, dass er mit seiner gegenwärtigen Kennnummer als Erzeuger aus Nordrhein-Westfalen auftreten müsse.

Sollte ihm das Trierer Verwaltungsgericht im Rechtsstreit gegen das Land Rheinland-Pfalz Recht geben, darf der Eifeler Landwirt die Eier seiner Hennen künftig mit der rheinland-pfälzischen Kennung „DE-07“ statt „DE-05“ für NRW vertreiben.

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