Kurioses Eifeler Bauer will keine „falschen“ Hühnereier
Trier · Eine derart kuriose Klage verhandeln Trierer Richter auch nicht alle Tage: Heute geht’s im Verwaltungsgericht um die Klage eines Eifeler Landwirts, der sich gegen die „falsche“ Kennzeichnung seiner Hühnereier wehrt.
Mit einem ungewöhnlichen Fall muss sich am Freitag das Trierer Verwaltungsgericht befassen. Ein Eifeler Landwirt will, dass er die Eier seiner Hühner künftig mit einer rheinland-pfälzischen Kennnummer vermarkten darf, obwohl die Ställe der Legehennen in Nordrhein-Westfalen liegen, allerdings direkt an der Grenze zu Rheinland-Pfalz.
Auf rheinland-pfälzischem Terrain liegt auch die Wohnung des Klägers, von der aus er nach eigenen Angaben seinen landwirtschaftlichen Betrieb verwaltet. Das Argument des Bauern: Die Stallgebäude und der Verwaltungssitz seien eine betriebliche Einheit, deshalb sei auch Rheinland-Pfalz für die Vergabe einer Kennnummer zuständig. Zudem sei es für seinen in Rheinland-Pfalz verwurzelten Betrieb von Nachteil, dass er mit seiner gegenwärtigen Kennnummer als Erzeuger aus Nordrhein-Westfalen auftreten müsse.
Sollte ihm das Trierer Verwaltungsgericht im Rechtsstreit gegen das Land Rheinland-Pfalz Recht geben, darf der Eifeler Landwirt die Eier seiner Hennen künftig mit der rheinland-pfälzischen Kennung „DE-07“ statt „DE-05“ für NRW vertreiben.