Landesweiter Kontrolltag: zwei Strafanzeigen

Trier · Gemeinsam mit Ordnungsbehörden, Jugendämtern und der Bundespolizei hat das Polizeipräsidium Trier die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen in Gaststätten, Spielhallen und anderen Gewerbebetrieben sowie auf Festveranstaltungen überprüft.

(red) Über 60 Beamte waren von Donnerstag, 21. August, bis Samstag, 23. August, im Präsidialbereich im Einsatz. Diese landesweite Kontrollaktion galt der Bekämpfung des Missbrauchs von Alkohol und Drogen und der Überprüfung der Einhaltung jugendschutzrechtlicher Bestimmungen.

69 Gewerbebetriebe und Festveranstaltung wurden kontrolliert. Dabei überprüften die Beamten 364 Kinder und Jugendliche. Ein Jugendlicher war so stark alkoholisiert, dass er seinen Eltern übergeben werden musste. Weitere 41 Kinder oder Jugendliche wurden leicht alkoholisiert angetroffen.

Insgesamt erstatteten die Beamten zwei Straf- und 24 Ordnungswidrigkeitenanzeigen. In Trier stellten die Beamten bei sechs Internetcafés Verstöße gegen die Jugendschutzbestimmungen fest. Fehlende Jugendschutzsoftware auf den PC´s oder Urheberrechtsverletzungen waren die Gründe. Hier wurde auch eine jugendgefährdende DVD mit Ego-Shooter-Spielen sichergestellt.

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