Landgericht Trier: 40-Jähriger muss in Psychiatrie

Trier/Prüm · Für einen 40-Jährigen aus dem Raum Prüm hat das Landgericht Trier am Dienstag Sicherungsverwahrung angeordnet. Der Mann soll im Mai letzten Jahres spielende Kinder belästigt haben und einige Monate später mit einer selbstgebastelten Lanze auf zwei Polizisten losgegangen sein.

(fpl) Sexueller Missbrauch (sexuelle Belästigung von Kindern erfüllt den strafrechtlichen Tatbestand des sexuellen Missbrauchs) und versuchte gefährliche Körperverletzung – aber keine Schuldfähigkeit: Im Sicherungsverfahren gegen einen 40-Jährigen aus dem Raum Prüm hat das Landgericht Trier verfügt, den Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Der Mann sei „offensichtlich krank“, sagt Simone Konz, Richterin und Mediendezernentin des Landgerichts, auf TV-Anfrage.

Der 40-Jährige aus einem Dorf bei Prüm soll im Mai vorigen Jahres in seiner Garage sexuelle Handlungen an sich vorgenommen und dabei Blickkontakt mit spielenden Kindern auf der Straße hergestellt haben. Er habe sich den Kindern allerdings nicht genähert. Im September wiederum soll er sich zwei Polizisten widersetzt haben und mit einer selbstgebastelten Lanze auf sie losgegangen sein. Die Beamten blieben unverletzt. In beiden Fällen sei der Mann nicht in der Lage gewesen, „das Unrecht seiner Taten einzusehen“, teilt das Landgericht weiter mit.

Die Sicherungsverwahrung gilt unbefristet und wird jährlich überprüft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ein Sicherungsverfahren greift dann, wenn gegen einen Täter wegen Schuld- oder Verhandlungsunfähigkeit kein Strafverfahren eingeleitet werden kann. Zweck ist der Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern.

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