Kirche Leo Wagener wird neuer Weihbischof in Luxemburg

Luxemburg · () Ein großes Aufgebot kirchlicher Würdenträger wird es an diesem Sonntag, 29. September, ab 15 Uhr, in der Luxemburger Kathedrale Notre Dame geben. Denn dann wird der bisherige Generalvikar Leo Wagener (57) zum neuen Weihbischof des Großherzogtums geweiht.

Zu den Konzelebranten gehören der Luxemburger Erzbischof Jean-Claude Hollerich, der emeritierte Luxemburger Erzbischof Fernand Frank, und der Limburger Bischof, ehemaliger Trierer Generalvikar und Studienfreund Wageners, Georg Bätzing. Außerdem kommen der apostolische Nuntius bei der EU, sowie Bischöfe aus Aachen, Metz, Lüttich und Metz, sowie der Weihbischof von Trier, Robert Brahm.

Weil Erzbischof Jean-Claude Hollerich sich wegen seines internationalen Engagements häufig im Ausland aufhält, hat Papst Franziskus seinem Wunsch nach Unterstützung entsprochen (der TV berichtete). Hollerich ist seit 2018 Präsident der EU-Bischofskommission Comece mit Sitz in Brüssel.

Ein Weihbischof unterstützt den Diözesanbischof bei der Leitung des Bistums. Er übernimmt Aufgabenbereiche etwa für eine Region, für Personengruppen oder besondere Bereiche der Seelsorge. Ein Weihbischof trägt nach seiner Weihe die Bischofsinsignien. Entwickelt hat sich das Amt im 13. und 14. Jahrhundert. Gebräuchlich ist der Begriff Weihbischof nur im deutschen Sprachraum. Andernorts spricht man vom Hilfs- oder Auxiliarbischof.

Leo Wagener, 1962 in Ettelbrück geboren und 1988 zum Priester geweiht, war seit Anfang 2015 Generalvikar in Luxemburg. In diesem Amt brachte er die Reformen zur Entflechtung von Kirche und Staat zu Ende, die von der Regierung in der vergangenen Legislaturperiode angegangen worden sind. Das bedeutet, dass der Luxemburger Staat in Zukunft weniger Geld für Gehälter und Instandhaltung der kirchlichen Gebäude beisteuern wird.

In der fast 150-jährigen Geschichte des Erzbistums Luxemburg gibt es nun erstmals einen regulären Weihbischof. Nur im 20. Jahrhundert wurde dreimal dem jeweiligen Bischof zum Ende der Amtszeit eine Art Nachfolger, ein sogenannter Koadjutorbischof mit Nachfolgerecht, beigestellt worden.

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