Kolumne zum Grenzverkehr Autounfall bei Lux-Pendlern: Wer ist wann schuld? – Deutsche und luxemburgische Gerichte entscheiden unterschiedlich

Trier/Luxemburg · Viele Pendler fahren täglich mit ihrem Auto nach Luxemburg. Wenn es zu einem Unfall kommt, ist meist die Frage: Wer trägt den Schaden? Dabei kann es große Unterschiede geben, vor welchem Gericht man klagt – und ob nach deutschem oder luxemburgischen Recht entschieden wird.

 Franz Peter Basten.

Franz Peter Basten.

Foto: TV/vetter friedemann

Frau S., die in Perl wohnt, und in Luxemburg bei einer Bank in herausgehobener Position arbeitet, befährt mit ihrem funkelnagelneuen Sportwagen einer deutschen Nobelmarke den Boulevard Royal in Luxemburg. In gleicher Richtung fährt auf dem Fahrstreifen neben ihr Frau E., die in Trier wohnt, mit ihrem etwas älteren SUV. Plötzlich kommt es zu einer Kollision der beiden Fahrzeuge. Am PKW der Frau S. entsteht ein Schaden von 8.000 Euro. Am SUV der Frau E. ist kaum sichtbar ein Kratzer. Beide Fahrzeuge haben ein deutsches Kennzeichen und sind in Deutschland zugelassen.