Bekommen Grenzgänger bald Geld von der luxemburgischen Arbeitsagentur?

Luxemburg · Grenzgänger, die ihren Job verlieren, bekommen keine Leistungen aus Luxemburg. Die EU-Kommission will das einem luxemburgischen Medienbericht zufolge ändern - ein Plan, der für Luxemburg teuer werden könnte.

Die Europäische Kommission will die Bedingungen für die Arbeitnehmer in der EU verbessern. Das Arbeitsprogramm, das Arbeitskommissarin Marianne Thyssen am Dienstag veröffentlichte, enthält echten Zündstoff - insbesondere für das Großherzogtum. In dem Papier fordert die Belgierin, dass Grenzgänger von dem Staat Arbeitslosengeld beziehen, in dem sie zuvor zwölf Monate lang gearbeitet haben. Diese Regelung könnte viele der fast 170.000 Grenzgänger betreffen, die derzeit jeden Tag nach Luxemburg pendeln - aber in ihren Heimatländern wohnen. Das berichtet die luxemburgische Zeitung <em>L’essentiel auf ihrer Internetseite.

„Wenn ein Grenzgänger heute seine Arbeit verliert, bekommt er das Arbeitslosengeld von der entsprechenden Behörde in seinem Heimatland bezahlt“, erklärt Nico Fehlen vom luxemburgischen Arbeitsministerium gegenüber L'essentiel. Das ist in der Regel wesentlich weniger, als der Luxemburger Staat einem gebietsansässigen Arbeitslosen bezahlt. Im Prinzip endet die Verantwortung für Luxemburg hier und die Kosten für die Arbeitslosigkeit tragen die Heimatländer - obwohl der Grenzgänger zuvor im Großherzogtum Sozialbeiträge und Arbeitslosenversicherung bezahlt hat.

Ausgleichszahlung an Deutschland, Belgien und Frankreich

Immerhin: Für die ersten drei Monate der Arbeitslosigkeit überweist der Luxemburger Staat den Arbeitsbehörden in Deutschland, Belgien und Frankreich schon heute einen Teil des dort fälligen Arbeitslosengeldes. Das verursacht derzeit Kosten in Höhe von 38 Millionen Euro pro Jahr. Zweifellos wird dieser Betrag nach einer Neuregelung, durch die arbeitslose Grenzgänger den vollen Luxemburger Leistungsumfang beanspruchen dürfen, wesentlich größer sein. Wie hoch die Summe genau ist, ist jedoch nicht klar. „Die Kommission spricht von 57 Millionen Euro“, erklärt Nico Fehlen. „Aber das hängt natürlich davon ab, wie schnell die jeweiligen Personen arbeit finden. Es ist sehr hypothetisch.“

Dem Haus von Arbeitsminister Nicolas Schmit (LSAP) gefällt der Vorschlag der EU-Kommission offenbar ganz und gar nicht. „Es gibt viele praktische Probleme“, sagt Fehlen. „Das Arbeitslosengeld ist keine Sozialleistung wie jede andere, sondern beruht auf Gegenleistungen der Arbeitslosen.“ Die müssten sich aktiv nach Arbeit umsehen und an Maßnahmen teilnehmen - Aktivitäten, die für die Adem im Ausland nur schwer überprüfbar seien. „Da stellt sich auch die Frage nach der Gleichberechtigung“, sagt Fehlen. ( Quelle: L’essentiel )

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