Debatte um Sterbehilfe „Sterbehilfe kann Missbrauch Türen öffnen“

Luxemburg-Stadt · Freude am Lebensende? Aktive Sterbehilfe – ja oder nein? Der Luxemburger Palliativmediziner Dr. Bernard Thill blickt in dem Buch „Das Warschauer Konzert – oder der letzte Gang“ auf seine Arbeit im Großherzogtum zurück. Dort ist aktive Sterbehilfe seit 2009 möglich. Mit dem Gesetz hadert Thill noch heute.

 Luxemburg hat die aktive Sterbehilfe und die Beihilfe zum Suizid 2009 unter Auflagen legalisiert. Leidet darunter die Qualität der Palliativmedizin?

Luxemburg hat die aktive Sterbehilfe und die Beihilfe zum Suizid 2009 unter Auflagen legalisiert. Leidet darunter die Qualität der Palliativmedizin?

Foto: dpa/Sebastian Kahnert

Ans Lebensende will keiner denken. Wenn sich das Tabuthema aber nicht mehr verdrängen lässt, wird die gewohnte Welt mit bis dahin undenkbaren Fragen geflutet. Wie mit schweren Entscheidungen umgehen, wie mit Trauer? Wie dem Rest Sinn geben? Der Luxemburger Palliativmediziner Dr. Bernard Thill blickt in seinem Sachbuch „Das Warschauer Konzert – oder der letzte Gang“ auf seine Arbeit als Internist und Onkologe im Großherzogtum zurück. Dabei erzählt er von unterschiedlichen Lebenswegen schwerkranker Patienten, der Trauer der Angehörigen und den Erfahrungen der Mitarbeiter; davon, wie Kaninchen im Krankenhaus-Flur oder eine Autofahrt über die Schueberfouer am Lebensende Freude schenken sollen.

„Ich habe den Eindruck, dass viele Menschen hier im Land, auch viele Politiker, nicht wissen, was Palliativmedizin eigentlich ist“, sagt Thill. Mit dem Buch will er verständlich informieren über diese ganzheitliche Behandlung von Patienten mit fortschreitender Erkrankung und begrenzter Lebenserwartung. In der Palliativmedizin steht die Linderung von Schmerzen und anderen belastenden Beschwerden im Fokus, auch psychische, soziale und spirituelle Probleme erhalten mehr Gewicht. Unter Thills Verantwortung wurde 1994 im Krankenhaus Esch-sur-Alzette, heute Teil des Centre Hospitalier Emile Mayrisch (CHEM), die erste Palliativstation Luxemburgs eröffnet. „Der Start war schwierig. Die anfangs fünf Betten wurden als Luxusmedizin kritisiert“, erinnert er sich.

Bernard Thill hat die Palliativmedizin in Luxemburg maßgeblich geprägt.

Bernard Thill hat die Palliativmedizin in Luxemburg maßgeblich geprägt.

Foto: Éditions Schortgen

Luxemburg hat seinen Ärzten 2009 per Gesetz erlaubt, Todkranken unter bestimmten Voraussetzungen beim Sterben zu helfen. „Dass man der Palliativmedizin so wenig Chancen gibt, war für mich damals schlimm. Ich halte es für politisch schwierig, jemanden zu beauftragen, Schwerstkranke zu Tode zu spritzen“, sagt der Palliativmediziner. Die moderne Medizin könne heute sehr viel, um Schmerzen zu lindern. „Eine gute Palliativmedizin braucht viel Engagement und gut ausgebildetes Personal. Aber wird sie richtig angewandt, braucht man aktive Sterbehilfe nur sehr selten“, sagt Dr. Thill. Und merkt an: „Sterbehilfe ist die billigste Variante und kann Missbrauch Türen öffnen.“ Das Sterbehilfe-Gesetz sei allgemein, „aber jeder Patient ist einmalig“.

Für Extremsituationen, in denen andere therapeutische Methoden Patienten keinen Vorteil mehr bringen, habe es auch schon vorher die legale palliative Sedierung gegeben, so Thill. Darunter versteht man laut Leitlinie der European Association for Palliative Care den überwachten Einsatz von Medikamenten mit dem Ziel eines verminderten oder aufgehobenen Bewusstseins – um mit üblichen Mitteln nicht therapierbare Symptome zu reduzieren. Auf eine Weise, die für Patienten, Angehörige und Mitarbeiter ethisch akzeptabel sein soll. Ist der Patient in der allerletzten Lebensphase, kann demnach eine tiefe Sedierung in Betracht gezogen werden. „Leiden lassen kann nicht die Aufgabe der Medizin sein. Wenn Leben nur noch Leiden bedeutet, dann stimmt etwas nicht und dann muss die Therapie geändert werden“, sagt Thill, der nach eigener Aussage keine aktive Sterbehilfe durchgeführt hat, in Einzelfällen aber tiefe palliative Sedierungen. „Das sind Entscheidungen, die mit dem Patienten, der Familie, den Mitarbeitern und der Ethikkommission der Klinik getroffen werden“, sagt Thill. Schwerkranke, die von der Möglichkeit einer palliativen Sedierung erführen, seien erleichtert zu hören, dass ein Sterben ohne qualvolles Leiden möglich ist. „Dass Patienten in der Palliativmedizin unnötig leiden müssen, ist eine verbreitete, falsche Vorstellung“, sagt Thill.

  In diesem Buch beschreibt der Autor Bernhard Thill Geschichten vom Ende des Lebens.

In diesem Buch beschreibt der Autor Bernhard Thill Geschichten vom Ende des Lebens.

Foto: Éditions Schortgen

Damit dem Antrag auf Sterbehilfe oder Beihilfe in Luxemburg entsprochen werden kann, müssen Patienten unter anderem infolge eines Unfalls oder krankheitsbedingt in einer ausweglosen medizinischen Lage sein, und ohne Aussicht auf Besserung ständig und in unerträglicher Weise körperlich oder psychisch unter dieser Situation leiden. Zwischen 2009 und 2020 haben sich 112 Patienten für Sterbehilfe oder Beihilfe zum Suizid entschieden. Dabei haben sich die Fälle 2020 und 2019 im Vergleich zu den Vorjahren verdoppelt. Die Betroffenen waren überwiegend älter als 60 Jahre, zwölf waren jünger als 60; häufigste Ursachen waren unheilbare Krebsleiden oder neurodegenerative Erkrankungen. Das geht aus dem sechsten Bericht der nationalen Aufsichts- und Bewertungskommission des Gesundheitsministeriums hervor.

Um das viel diskutierte Sterbehilfe-Gesetz wurde in Luxemburg seinerzeit eine Debatte mit politischer Tragweite geführt, in der manche eine Staatskrise sahen (siehe Info). In der ersten Abstimmung stimmte das Parlament Anfang 2008 mit 30 Ja-Stimmen bei 26 Nein-Stimmen und drei Enthaltungen für einen entsprechenden Entwurf der Regierung, bei der zweiten Abstimmung Ende 2008 wurden dann 31 Ja-Stimmen gezählt. Parallel wurde gesetzlich ein allgemeines Recht auf Palliativpflege festgeschrieben. Ein damals vereinzelt befürchteter Sterbehilfe-Tourismus trat nicht ein.

Bernard Thill hätte sich gewünscht, dass in Luxemburg erst nur das Palliativpflegegesetz beschlossen und nach ein paar Jahren die Situation der Palliativmedizin ausgewertet worden wäre. „Mein Eindruck ist, dass, wenn das Sterbehilfe-Gesetz erst einmal da ist, weniger in Palliativmedizin investiert wird.“ Politiker und Gesellschaft müssten verstehen, dass gute Palliativmedizin nicht selbstverständlich sei, sondern viel Engagement und viel kompetentes Personal brauche. Und entsprechende Ausbildung vor allem bei Internisten, Onkologen, Neurologen und Allgemeinmedizinern. Im Herbst 2019, zehn Jahre nach dem Gesetz, ergab eine Umfrage: Nur 43 Prozent von tausend Befragten wissen, dass Sterbehilfe unter bestimmten Bedingungen in Luxemburg überhaupt erlaubt ist.

Bernard Thill: „Das Warschauer Konzert - oder der letzte Gang“, Éditions Schortgen, 208 Seiten, 22 Euro, auf Deutsch. Weitere Informationen und Bezug unter https://editions-schortgen.lu

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