Kolumne Grenzgänger Das neue Steuerjahr beginnt! 

Grenzgänger erhalten jetzt schon Erinnerungen des Finanzamtes, bis Ende März 2022 ihre Steuererklärung abzugeben. Das Datum März ist allerdings für die meisten Grenzgänger nicht relevant. Es handelt sich also vielmehr um eine unverbindliche Bitte des Finanzamtes.

 Stephan Wonnebauer. Foto: privat

Stephan Wonnebauer. Foto: privat

Foto: Stephan Wonnebauer

Wichtig ist das Datum allerdings für alle Grenzgänger, die eine Individualveranlagung beantragen müssen. Hiervon sind aber die wenigsten betroffen. Diese kommt in Betracht, wenn der deutsche Ehegatte viel mehr verdient, als der Grenzgänger. Mit der Individualveranlagung wird der Grenzgänger dann in der Steuerklasse 1 versteuert, die dann günstiger ist als der globale Steuersatz mit dem hohen deutschen Einkommen.